Beteiligung Joint-Venture Multipurpose-Umschlagterminal Hafen Bohmte Referenznummer der Bekanntmachung: 35-23

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hafen Wittlager Land GmbH
Postanschrift: Bremer Straße 4
Ort: Bohmte
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49163
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hafen-bohmte.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9F6Q15/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Berg-Packhäuser & Kollegen
Postanschrift: Auf der Heidwende 17
Ort: Worpswede
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27726
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergrecht.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9F6Q15
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beteiligung Joint-Venture Multipurpose-Umschlagterminal Hafen Bohmte

Referenznummer der Bekanntmachung: 35-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63700000 Hilfstätigkeiten für den Land-, Schiffs- und Luftverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hafen Wittlager Land GmbH (im Folgenden HWL) ist Eigentümerin des Hafen Bohmte am Mittellandkanal. Auf ca. 18.000 m² soll am Standort ein möglichst nachhaltig betriebenes Umschlagterminal für Schütt- und Stückgüter sowie Container (nachfolgend "Multipurpose-Umschlagterminal") entstehen und betrieben werden. Mit diesem Verhandlungsverfahren soll die Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals vergeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63721000 Betrieb von Häfen und Wasserstraßen und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Hafen Wittlager Land 49163 Bohmte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf ca. 18.000 m² soll am Standort ein möglichst nachhaltig betriebenes Umschlagterminal für Schütt- und Stückgüter sowie Container (nachfolgend "Multipurpose-Umschlagterminal") entstehen und betrieben werden. Die Lagerung und der Umschlag von Schrott und Klärschlämmen sind ausgeschlossen. HWL behält sich vor, die zulässigen Güter im weiteren Verfahren weiter zu konkretisieren.

Mit diesem Verhandlungsverfahren soll die Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals vergeben werden. Diese Betreibergesellschaft wird einen Pachtvertrag für die Flächen des Multipurpose-Umschlagterminals mit Verpflichtung zum hafenaffinen Umschlag der auf dem Pachtgrundstück zu lagernden/abzufertigenden Umschlaggüter über die öffentliche Uferladestraße erhalten (nachfolgend "Pachtvertrag"). Ein Erwerb oder die Teilung des Grundstücks ist ausgeschlossen.

Die Beteiligung an der Betreibergesellschaft in Verbindung mit dem Pachtvertrag stellt die hier zu vergebende Konzession dar.

HWL beabsichtigt, die Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals unter Mehrheitsbeteiligung eines geeigneten privaten Partners zu gründen (Öffentlich-Private-Partnerschaft).

- Mit der hier gegenständlichen Ausschreibung wird diese Mehrheitsbeteiligung (ggf. im Rahmen einer Joint-Venture-Struktur) an der o.g. Betreibergesellschaft zum Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals vergeben. Der im Rahmen dieser Ausschreibung zu ermittelnde private Partner an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals wird im Folgenden "Partner" genannt.

- HWL wird sich an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals als Minderheitsgesellschafter beteiligen, wobei der Umfang der Beteiligung im Laufe des Vergabeverfahrens zu verhandeln ist.

- HWL behält sich vor, die Firmierung der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals zu bestimmen, um den regionalen Bezug auch im Außenauftritt herzustellen.

- Der Pachtvertrag wird unmittelbar mit dieser Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals geschlossen.

- Die operative Geschäftsführung wird bei dem Partner liegen.

- HWL möchte sich auch über die Minderheitsbeteiligung Einwirkungsmöglichkeiten zur Erreichung der vorstehend benannten Klimaschutzziele und der hafenaffinen Nutzung sichern.

- Die genauen Details des gesellschaftsrechtlichen Konstruktes sowie die Musterverträge werden im Rahmen der Verhandlungsphase des Verfahrens übersendet und verhandelt.

HWL wird mit der zukünftigen Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals einen Pachtvertrag über die betriebsbereit hergestellten Flächen (inkl. Oberflächenbefestigung, Entwässerung, Beleuchtung, Einzäunung etc.) schließen.

a) Mit diesem Pachtvertrag wird die Betreibergesellschaft verpflichtet,

- die Errichtung von für den Betrieb noch erforderlicher Suprastruktur vorzunehmen

und

- den diskriminierungsfreien Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals durchzuführen.

b) Hierzu werden im Rahmen des Pachtvertrages die Mitbenutzung der angrenzenden, öffentlichen Uferladestraße (Kaifläche) inkl. Zufahrt im Rahmen der geltenden öffentlichen Hafennutzungsbedingungen verpflichtend vorgegeben. Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass der Betreibergesellschaft kein exklusives Nutzungsrecht an der öffentlichen Uferladestraße samt Zufahrt eingeräumt wird. Der Zugang zur Uferladestraße (Kaifläche) auch über die unmittelbar angrenzende Fläche des Multipurpose-Umschlagterminals wird für die Betreibergesellschaft unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben erlaubt.

c) Zudem ist beabsichtigt darüber zu verhandeln, dass HWL Hafenumschlaggeräte anschafft ("Equipment") und ohne Personalgestellung unter noch zu verhandelnden Konditionen an die Betreibergesellschaft vermietet, so dass diese die Geräte zum Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals nutzt. HWL behält sich vor, das Equipment ggf. über eine verbundene Gesellschaft anzuschaffen und zur Verfügung zu stellen. Über die konkrete Ausgestaltung der Ausstattung des Terminals mit Equipment sowie über die Konditionen z.B. auch der angedachten Gerätegestellung ist zu verhandeln.

d) Es wird ein durch die Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals zu leistender Mindest-Pachtzins sowie Umschlaggarantien verlangt, für die der Partner als operativer Verantwortlicher im Innenverhältnis der Gesellschaft einzustehen hat. Die Bieter können im Rahmen ihrer Angebote höhere Beträge als die Mindest-Vorgaben anbieten. Diese Angaben werden im Verhandlungsverfahren wertungsrelevant. Der Pachtzins sowie die Umschlaggarantie werden vertraglich wertgesichert.

Die Betreibergesellschaft hat ihre Umschlagdienstleistungen sowie sonstige im Zusammenhang mit dem Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals angebotene Dienstleistungen zu angemessenen, diskriminierungsfreien Konditionen allen interessierten Unternehmen anzudienen. Die Betreibergesellschaft hat das Multipurpose-Umschlagterminal in eigenem Namen und auf eigene Rechnung als öffentliche Umschlaganlage zu errichten und zu betreiben. Die Betreibergesellschaft trägt das entsprechende Betriebsrisiko, der Partner wird im Rahmen seiner Beteiligung auch ein entsprechendes Betriebsrisiko tragen.

Im Rahmen einer parallelen Ausschreibung wird derzeit ein Ansiedlungsvertrag zum Zweck der Errichtung und des Betriebs einer Biomethananlage vergeben.

Die Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals wird im Rahmen des Pachtvertrages vor diesem Hintergrund konkret auch bzgl. der Reststoffmengen der (noch zu errichtenden) Biomethananlage verpflichtet sein, Umschlagdienstleistungen zu angemessenen, diskriminierungsfreien Konditionen anzudienen. Die zur ggf. erforderlichen Anbindung des Grundstücks an die Hafeninfrastruktur notwendigen Infrastrukturmaßnahmen bzw. erforderlichen Betriebsmittel zur fachgerechten Bereitstellung der umzuschlagenden Güter hat der zukünftige Betreiber der Biomethananlage auf eigene Kosten und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit des Konzessionsvertrages richtet sich - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Bieter haben mit ihrem Teilnahmeantrag ein vorläufiges Grobkonzept einzureichen, in welchem die Vorstellungen des Bieters bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, der operativen Geschäftsführung und der konkreten Durchführung der Errichtung weiterer Suprastruktur sowie des Betriebes des hier gegenständlichen Multipurpose-Umschlagterminals inkl. des von Bieterseite angedachten Gerätekonzeptes dargestellt werden.

Bei der Erstellung des Konzepts ist ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der in diesem Informationsmemorandum dargestellten Anforderungen an den Betrieb des Multipurpose-Umschlagterminals unter Einbeziehung der in Ziff. 5 des Informationsmemorandums benannten Nachhaltigkeitsziele zu legen.

Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass Bestandteil des verbindlichen Angebotes ein detailliertes Betriebskonzept sein wird. Das Betriebskonzept wird wertungsrelevant sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen:

(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird HWL ggf. anfordern.

(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass Art. 5k der "Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (in der mit Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23.06.2023 geänderten Fassung) einer Beauftragung des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht entgegensteht.

(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von HWL zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.

(6) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Auf gesondertes Verlangen von HWL ist einzureichen:

(7) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. HWL behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

HWL weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

(1) Angaben zum Gesamtumsatz (mindestens 2 Mio. EUR) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

(2) Angaben zum Umsatz für die Erbringung vergleichbarer Dienstleistungen (im Zusammenhang mit der beabsichtigten Ansiedlung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).

Auf gesondertes Verlangen von HWL sind einzureichen:

(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für den Auftrag ggf. erforderliche Erstinvestition aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank, die einem freiwilligen deutschen Einlagensicherungsfonds oder einer vergleichbaren deutschen Sicherungseinrichtung angeschlossen ist, zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.

(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein).

Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. HWL behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.

HWL weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die nachstehenden Angaben sind im Fall von Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

(1) Die Bieter haben ihre hafenaffinen, operativen Erfahrungen durch Angabe mindestens eines Referenzprojektes für die Errichtung von Suprastruktur und den Betrieb eines mindestens vergleichbaren Multipurpose-Umschlagterminals in einem Binnenhafen darzustellen. Der Betrieb muss dabei mindestens für eine Dauer von 3 Jahren durch den Bieter, ggf. auch als operativer Partner im Rahmen einer PPP/Joint-Venture-Struktur, durchgeführt worden sein.

Das Referenzprojekt ist zu beschreiben. Insbesondere ist einzugehen auf den Projektstandort, die Verkehrsträger, das Umschlagvolumen pro Jahr, die Projektdauer sowie die konkret von dem Bieter erbrachten Leistungen. Ebenfalls anzugeben ist der Auftraggeber / Grundstückseigentümer oder eine andere Referenzstelle sowie entsprechende Kontaktdaten (soweit nicht in Eigenregie betrieben).

(2) Schriftliche Darstellung des Bieters über die Kenntnisse und Erfahrungen bei der Organisation der Betriebsführung eines Binnenhafenterminals/-umschlagbetrieb.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

1. Im Verfahren zugelassen sind

a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

2. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von HWL vorzusehen.

3. Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von HWL eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Konzessionsvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlauf des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

4. HWL behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

HWL behält sich vor, angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/08/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals und der damit in Verbindung zu vergebende Pachtvertrag (die gemeinsam die Konzession bilden) werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt.

HWL stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.

2. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

3. Die Eignung der sich bewerbenden Unternehmen wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs anhand der bekannt gemachten Kriterien geprüft. Die geeigneten Bieter mit Grobkonzepten, die den in dem Informationsmemorandum dargestellten Anforderungen entsprechen, werden von HWL zur Teilnahme an einer oder mehreren Verhandlungsrunden eingeladen.

4. HWL und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über die Konzession unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Beteiligung an der Betreibergesellschaft des Multipurpose-Umschlagterminals und auf den Abschluss des damit in Verbindung zu vergebenden Pachtvertrages haben.

5. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter HWL unverzüglich darauf hinzuweisen.

6. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.

7. Alle Vergabeunterlagen werden den Bietern über den jeweiligen (ggf. nachgelagerten) Projektraum auf dem Deutschen Vergabeportal (www.dtvp.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt.

8. Alle von HWL ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform (für den Teilnahmewettbewerb: ohne Registrierung) eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflichtet.

9. HWL weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den jeweiligen Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an HWL zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. HWL empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.

10. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen, zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von HWL zur Verfügung gestellt.

Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.

11. Es wird den Bietern empfohlen, sich auf der Vergabeplattform als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Hierbei sind eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine (elektronische) Kontaktadresse anzugeben. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Projektraum.

12. In diesem Verfahren tritt die Kanzlei Berg-Packhäuser & Kollegen als Kontaktstelle für den Konzessionsgeber auf. Sie ist zur Entgegennahme und zur Abgabe von Erklärungen im Namen des Konzessionsgebers berechtigt.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9F6Q15

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/07/2023

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