Ex-Post Unterhaltsreinigung GS An der Uhlandstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0253-23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Personal und Organisation
Postanschrift: Trammplatz 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ex-Post Unterhaltsreinigung GS An der Uhlandstraße

Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0253-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhaltsreinigung GS An der Uhlandstraße

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Landeshauptstadt Hannover

In der Flage 2

30167 Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben wird die Unterhaltsreinigung in der Grundschule An der Uhlandstraße für den Zeitraum von sechs Jahren vom 01.12.2023 bis 30.11.2029.

Die Leistung umfasst folgendes:

- Unterhaltsreinigung während der Schulzeit und Ferien-Zwischenreinigung

- WC-Zwischenreinigung am Vormittag während der Schulzeit

- Unterhaltsreinigung in der Schule und in der Sporthalle in den Schulferien nach gesonderter Beauftragung, falls die Räume in den Ferien genutzt werden

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 051-151005
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 18-0253-23
Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltsreinigung GS An der Uhlandstraße

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BOGDOL Gebäudemanagement GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Probereinigung

Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung kann von der AG bei Bedarf eine Probereinigung veranlasst werden.

Bei der Probereinigung wird die angebotene Reinigungsleistung durch den Bieter ausgeführt. Die AG wertet das Ergebnis anhand von vier Kriterien. Bei einer erreichten Punktezahl von 85 von 100 gilt die Probereinigung als bestanden. Die Bedingungen:

• Die AG wählt eine repräsentative Reinigungsfläche aus, die aus unterschiedlichen Raumgruppen besteht. Die AG bestimmt das Zielergebnis anhand des Leistungsverzeichnisses für das betroffene Objekt. Dabei werden anteilig die täglichen Leistungen und Intervallleistungen vorgegeben.

• Die Dauer der Reinigungsausführung ist abhängig von der Gebäudegröße und der ausgewählten Fläche und beträgt i.d.R. zwischen 1 und 2 Stunden.

• Vor der Reinigung wird das eingesetzte Material gesichtet und gewertet. Nach der Reinigung wird das Reinigungsergebnis mit dem Zielergebnis verglichen. Es findet eine Zeitmessung statt.

• Bewertungskriterien:

o 10 %: Konformität des Materialeinsatzes und der Reinigungsmethoden mit der angebotenen Leistung

o 45 % Reinigungsergebnis: Vergleich Reinigungsergebnis mit Zielvorgabe anhand einer Mängel-Checkliste

o 45 % Einhaltung der Zeitvorgabe: Vergleich der kalkulierten Zeit mit der tatsächlich benötigten Arbeitszeit der Reinigungskräfte. Die Zeit für Vor- und Nachgespräche wird hierbei nicht gewertet, sondern nur die reine Reinigungszeit.

• Der Bieter ist verantwortlich für die Personalauswahl und das gesamte benötigte Reinigungsmaterial. Die Anfahrt und Anlieferung und Materialeinsatz erfolgt auf Kosten des Bieters.

• Die AG übernimmt die Personalkosten für den Zeiteinsatz der Reinigungskraft ab dem Beginn bis zum Ende der Probereinigung. Es gilt der im Angebot des Bieters angegebene Stundenpreis für die Unterhaltsreinigung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

3. Der Antrag ist unzulässig, soweit

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe Auftraggeber*innendaten
Ort: Hannover
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2023

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