Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim Referenznummer der Bekanntmachung: P622
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 24
Ort: Emlichheim
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 49824
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emlichheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim
Die Baumaßnahme "Verlängerung der Straße Obenholt" befindet sich im Landkreis Grafschaft Bentheim im Südosten der Gemeinde Emlichheim. Die Maßnahme umfasst den Neubau einer Gemeindeverbindungsstraße sowie den Neubau eines Brückenbauwerks zur Querung der Vechte.
Die Gemeinde Emlichheim verfügt über größere Gewerbe- und Industriegebiete im Nordosten der Gemeinde. Diese Gebiete sind bisher nur unzureichend an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Des Weiteren ist vorgesehen, die Gewerbe- und Industriegebiete zu erweitern. Somit wird sich weiterer Ziel- und Quellverkehr ergeben. Die verkehrliche Belastung des Ortszentrums wird weiter steigen, mitsamt der Folgen wie eine weitere Reduzierung der Verkehrssicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer und die Schädigung der Bausubstanz der Straßen im Ortszentrum durch den Schwerverkehr.
Die geplante Verlängerung der Straße Obenholt übernimmt eine örtliche Erschließungs- und Zubringerfunktion für die Gewerbe- und Industriegebiete. Die vorhandene Erschließungsfunktion des bestehenden Abschnittes der Straße Obenholt wird durch die südliche Verlängerung bis zur B 403 sinnvoll und zweckmäßig ergänzt und die Anbindung an das überörtliche Straßennetz verbessert.
Die Gesamtprojektkosten betragen ca. 13 Mio. EUR -brutto- (Bauwerk: ca. 5,7 Mio. EUR, Straßenbau (2,1 Mio. EUR) inkl. Erdarbeiten (ca. 2,6 Mio. EUR) und Weiteres: 7,3 Mio. EUR).
Emlichheim
Im Rahmen dieser Vergabe wurden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: Markierungen, Beschilderung sowie Entwässerungsanlagen, Kompensationsflächen und Bodenmaßnahmen) Lph 5 bis 9 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke) Lph 1 bis 4 und Lph 6 bis 9, optional Lph 5 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung (Brücke) Lph 1 bis 4 und Lph 6, optional Lph 5 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
-- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattungsgewerke: insb. Markierung, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4,
-- Einarbeitung in das Projekt, Sichtung und Prüfung der Unterlagen gemäß Lph 1 bis 4,
-- Nachtragsmanagement.
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke) Lph 5 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Tragwerksplanung (Brücke) Lph 5 gemäß § 51 HOAI i. V. m. Anlage 14, Ziffer 14.1;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung der Straße Obenholt in der Samtgemeinde Emlichheim: Objektplanung Verkehrsanlagen etc.
Postanschrift: NINO-Allee 30
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Postanschrift: Theklaer Straße 42
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5P6Q16
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Emlichheim
Land: Deutschland