Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0160
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
E-Mail:
Telefon: +49 511/30285-0
Fax: +49 511/30285-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Braunschweig.
Ca. 3.519 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 41.571.045 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 10 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Für Los 10: Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr (1 Lieferjahr).
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Goslar / Northeim“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 532 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 4.539.766 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
153007 Stadt Langelsheim
153008 Gemeinde Liebenburg
153501 Wasserwerk Langelsheim
153502 Abwasserbetrieb Langelsheim
153503 Städtische Betriebe Langelsheim
155001 Stadt Bad Gandersheim
155006 Gemeinde Kalefeld
155007 Gemeinde Katlenburg-Lindau
155501 Stadtwerke Bad Gandersheim
241529 LandesSportBund Nds. e.V.
„Helmstedt“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 507 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 6.690.553 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
154000 Landkreis Helmstedt
154010 Stadt Helmstedt
154014 Gemeinde Lehre
154019 Stadt Schöningen
154401 Samtgemeinde Grasleben
154402 Samtgemeinde Heeseberg
154500 Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Helmstedt
154501 Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Helmstedt
„Gifhorn / Peine“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 356 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 3.054.053 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
157002 Gemeinde Hohenhameln
157005 Gemeinde Lengede
157007 Gemeinde Vechelde
„Wolfenbüttel“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 590 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 6.407.697 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
158000 Landkreis Wolfenbüttel
158006 Gemeinde Cremlingen
158039 Gemeinde Schladen-Werla
158402 Samtgemeinde Baddeckenstedt
158407 Samtgemeinde Elm-Asse
„Göttingen“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 303 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 3.245.677 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
159011 Gemeinde Gleichen
159014 Flecken Gieboldehausen
159019 Gemeinde Rhumspringe
159021 Gemeinde Rosdorf
159022 Gemeinde Krebeck
159402 Samtgemeinde Gieboldehausen
159500 Abwasserverband Seeburger See
159501 Wasserverband Leine-Süd
„Abwasserentsorgung Schöppenstedt“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 51 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 479.546 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
158500 Abwasserentsorgung Schöppenstedt GmbH
„Stadt Einbeck“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 218 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1.182.058 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
155013 Stadt Einbeck
„Stadt Northeim“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 226 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2.868.428 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
155011 Stadt Northeim
„Salzgitter“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 641 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 12.096.126 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre)
Losteilnehmer:
102000 Stadt Salzgitter
102001 Stadt Salzgitter (FD 66)
102500 ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
„Samtgemeinde Oderwald 1 Jahr“
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 95 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 1.007.141 kWh.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr (1 Lieferjahr)
Losteilnehmer:
158403 Samtgemeinde Oderwald
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943