Betrieb einer Notunterkunft für Asylbewerber:innen und Geflüchtete
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Ochsenmarkt 1
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hansestadt Lüneburg, Zentrale Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 4131/3093428
Fax: +49 4131/3093539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb einer Notunterkunft für Asylbewerber:innen und Geflüchtete
Betrieb einer Notunterkunft für Asylbewerber:innen und Geflüchtete, Vergabenummer 176-23-05
Bei der Keulahütte 4, 21339 Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg ist für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerber:innen und Geflüchte zuständig. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Betreibervertrages für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerber:innen und Geflüchtete in der Immobilie Bei der Keulahütte 4 in 21339 Lüneburg. Zum Betrieb zählt auch das Gesamtmanagement der Notunterkunft inklusive die Sicherstellung eines Sicherheitsdienstes und eines Reinigungsdienstes. Da in der Immobilie das eigenständige Kochen der Bewohner:innen nicht möglich ist, muss die Versorgung mit Lebensmitteln sichergestellt werden.
Der AG hat die Option einer einjährigen Verlängerung der Vertragslaufzeit zu den gleichen Konditionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Leistungsbeschreibung
Siehe Leistungsbeschreibung
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes offenes Verfahren aufgrund von Dringlichkeit.
Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/151334-36
Fax: +49 4131/152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.