HA 55 AEN ORBIS BESKO
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bolardusstraße 20
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anevita.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HA 55 AEN ORBIS BESKO
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Ausbau und die Erweiterung Dedalus ORBIS KIS-Systems im Rahmen des FTB 1 – ADD_BESKO.
AddOn Bettensuche und -kommunikation (BESKO)
Klinikum Emden Hans-Susemihl-Krankenhaus gGmbH
Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH Norden
Ubbo-Emmius-Klinik gGmbH Aurich
- 1 x ORBIS AddOn Bettensuche und -kommunikation
- Implementierung ORBIS AddOn Bettensuche und -kommunikation
- Training AddOn Bettensuche und -kommunikation
- Tag Projektmanagement ORBIS AddOn Bettensuche und -kommunikation
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das AddOn Bettensuche und -kommunikation (BESKO) stellt folgende Hauptfunktionen zur Verfügung:
- Belegungsübersicht
- Bettensuche
- Liste der beatmeten Patienten
- Kommunikation zwischen Bettenaforderer, zentralem Belegungsmanagement und zu belegender Station
- Integration in Prozessablauf im Cockpit Notaufnahme (Raumdarstellung, Notfallakte)
- Belegungsübersicht zur Darstellung der Stationsauslastung auf Basis der Ist-Betten der Stationsgrafik in Tabellenform
- Bettensuche nach freien Betten nach Station-Zimmer-Bett
- Belegung eines Zimmers in %
- Bettenkommunikation
- Integration in das Cockpit der Notaufnahme
Die Ergänzung ist eine Erweiterung des bestehenden KIS vom gleichen Anbieter. Die Implementierung eines alternativen Systems erhöht das Risiko eines Softwareausfalls. Darüber hinaus bedeuten 2 System doppelten Know How und Verwaltunsaufwand. Die vorhandenen Support und Warungsverträge können ebenfalls erweitert. Eine vorzeitige Vertragsauflösung des Bestandsvertrages ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll und möglich. Darüber hinaus steigert das System die Effektivität im Hinblick auf die Effektivität des vorhandenen Personals und wirkt damit dem branchenimmanenten massiven Personalnotstand entgegen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2282668000
Fax: +49 2282668001
Internet-Adresse: https://www.dedalus.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum
Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen
Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft
liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag
der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten
wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html