Rahmenvertrag über strategisch-fachliche Beratungsleistungen im Rahmen des Modellprojektes Smart City Hildesheim (Fortführung der VNr. 3489 nach Zurückversetzung) Referenznummer der Bekanntmachung: 3489 - R
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 2
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
E-Mail:
Telefon: +49 5121-3011704
Fax: +49 5121-301951707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-hildesheim.de/rathaus-verwaltung/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über strategisch-fachliche Beratungsleistungen im Rahmen des Modellprojektes Smart City Hildesheim (Fortführung der VNr. 3489 nach Zurückversetzung)
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über Leistungen der Strategie-/Projektberatung in der seit dem 01.01.2023 laufenden, insgesamt vierjährigen Umsetzungsphase des Modellprojekts Smart City.
Stadt Hildesheim Markt 2 31134 Hildesheim
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über Leistungen der Strategie-/Projektberatung in der seit dem 01.01.2023 laufenden, insgesamt vierjährigen Umsetzungsphase des Modellprojekts Smart City.
Der Vertrag wird zunächst für 1 Jahr geschlossen (Festlaufzeit). Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis zunächst um 1 Jahr und anschließend bis zum 31.12.2026, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit bzw. der bereits verlängerten Laufzeit durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
Der Auftraggeber sieht eine Kostendeckelung von [Betrag gelöscht] Euro netto bis zum Projektabschluss vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen.
Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit diesem wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der
§§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens
von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden. Ferner wird erklärt:
Das Unternehmen
- ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen
- hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen.
- hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
Auf Anforderung sind die Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Weiter sind Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.
Des weiteren ist ein Leistungsteam mit Angebotsabgabe zu benennen. Mindestkriterien:
- Der Projektleiter (PL) muss über eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung, d. h. mit Leistungen der fachlich-strategischen Beratung von Projekten des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities in mindestens stellvertretend leitender Funktion verfügen.
- Der stellvertretende Projektleiter (stellv. PL) muss über eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung, d. h. mit Leistungen der fachlich-strategischen Beratung von Projekten des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities in mindestens stellvertretend leitender Funktion verfügen.
Auslegungshinweis zu diesem Mindestkriterium:
Die geforderte 2-jährige Erfahrung ist nicht fix als Zeitraum zu verstehen. Um die 2-jährige Erfahrung nachzuweisen, können die Leistungsmonate aus einzelnen Referenzprojekten (welche die Mindestanforderungen im Übrigen erfüllen) addiert werden. Das gilt auch für parallellaufende Referenzprojekte. Insgesamt müssen mindestens 24 Referenzmonate nachgewiesen sein (Beispiel: Referenz 1 lief 01/2020-06/2020 (6 Monate), Referenz 2 lief 04/2020-11/2021 (8 Monate); mit diesen beiden Referenzprojekten weist die Person insgesamt 14 Monate Erfahrung nach).
Die Vergabe kann außerdem von der Vorlage von Nachweisen gem. §§ 4 Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) abhängig gemacht werden. Hier: Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG. Ein entsprechendes Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h.
durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Siehe Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hildesheim
Fachbereich Recht
Öffentliches Auftragswesen (Submissionsstelle)
Markt 2, Raum A 223
31134 Hildesheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wurde bereits ab dem 05.06.2023 im Supplement bekanntgemacht. Im Rahmen der Formal- und Eignungsüberprüfung hat die Auftraggeberin feststellen müssen, dass die Anforderungen an die Bietereignung missverständlich formuliert waren und tatsächlich weit überwiegend vom Anbietermarkt missverstanden wurde, sodass kein echter Wettbewerb entstehen konnte.
Um Ihrer Pflicht zur vergaberechtskonformen Auftragsvergabe nachzukommen, wird die laufende Vergabe unter Klarstellung der Eignungsanforderung in die Angebotsphase zurückversetzt und eine neue Angebotsfrist gesetzt.
Aus technischen Gründen ist die Zurückversetzung in der eVergabeplattform im Stadium nach der Angebotsöffnung nicht mehr möglich; daher erfolgt die Zurückversetzung durch eine neue Auftragsbekanntmachung, welche auf dieses Verfahren verweist.
Tatsächlich ist das Vergabeverfahren (bisher Vergabe Nr. 3489) damit nicht beendet, sondern wird fortgeführt unter der Vergabe Nr. 3489 - R.
Hinweis zur elektronischen Vergabe/Registrierung:
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können. (freiwillige Registrierung)
Nur mit erfolgter Registrierung und Bestätigung der "Teilnahme am Verfahren" ist gewährleistet, dass Sie E-Mail Benachrichtigungen über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Informationen zu Bieterfragen und Aktualisierung der Vergabeunterlagen) erhalten.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden.
Die elektronische Angebotsabgabe ist nur für registrierte Unternehmen möglich.
Hinweise zur Angebotsabgabe:
Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bietertool der Vergabeplattform Vergabe.Niedersachsen.de. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche sich automatisch installiert. Hiermit wird eine lokale Verschlüsselung der Angebote sichergestellt.
Angebote dürfen nicht per einfacher E-Mail oder per Fax eingereicht werden.
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist die Textform gem. § 126b BGB vorgeschrieben.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die bis spätestens 8 Tage vor Ende der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingegangen sind, werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Später eingehende Fragen gelten als nicht rechtzeitig gestellt und können unberücksichtigt bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPD319
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland