Leistungen der Freianlagenplanung für die Gestaltung der Freiflächen der Kaiserpfalz in Goslar (UNESCO-Weltkulturerbe)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Charley-Jacob-Str. 3
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Dr. Bauer - Städtische Welterbe-Beauftragte
E-Mail:
Telefon: +49 5321/704-418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goslar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Freianlagenplanung für die Gestaltung der Freiflächen der Kaiserpfalz in Goslar (UNESCO-Weltkulturerbe)
Gesucht wird ein Planungsbüro aus dem Bereich Freianlagenplanung mit Erfahrungen im Denkmalschutz für die Wiederherstellung der Außenanlagen der Kaiserpfalz sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität der öffentlichen Grünanlage.
Kaiserpfalz in Goslar
Die Kaiserpfalz in Goslar gehört zu den wichtigsten Baudenkmalen im UNESCO-Weltkulturerbe „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasser-wirtschaft“. Im frühen 11. Jahrhundert von Kaiser Heinrich III. errichtet und unter Kaiser Frie-drich I. (Barbarossa) im späten 12. Jahrhundert wesentlich umgebaut, wurde das Kaiser¬haus schon im 19. Jahrhundert zu einem Denkmal von nationaler Bedeutung.
Insgesamt geht es einerseits um die denkmalgerechte Wiederherstellung der Außenanlagen der Kaiserpfalz und andererseits um die Verbesserung der Aufenthaltsqualität der öffentlichen Grünanlage. Zugleich sollen aber auch Möglichkeiten der kulturellen Nutzung der Außen-anlagen der Kaiserpfalz berücksichtigt werden.
Über die ausgeschriebenen Planungsleistungen sollen u. a. folgende Ziele erreicht werden:
- Sanierung des historischen Bestands, insbesondere der Zufahrtswege und Wegeführungen, Treppenanlagen und Terrassen sowie der Brunnenterasse
- Einbeziehung der auf dem Gelände befindlichen sichtbaren und aktuell nicht sichtbaren archäologischen Denkmäler sowie die Spolien des Außenlapidariums
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Schaffung bzw. Wiederherstellung von Sichtachsen, Auflichtung aktuell stark beschatteter Bereiche und Einrichtung von Verweilmöglichkeiten durch entsprechende Möblierung.
- Schaffung von Aktionsräumen für Moderne Kunst
Die Sanierung und Aufwertung der Freiflächen der Kaiserpfalz erfolgt im Rahmen des Bundesförderprojektes „Nationale Projekte des Städtebaus“.
Durch das Planungsbüro bzw. Planungsteam sind folgende Leistungsbilder zu bearbeiten:
- Grundleistungen der Freianlagenplanung in der Honorarzone IV gem. HOAI 2021 (§ 38ff. HOAI, in Verbindung mit Anlage 11) sowie besondere Leistungen
- Grundleistungen der Technische Ausrüstung für die Kostengruppe 550 in der Honorarzone II (Technische Anlagen in Außenanlagen, AG 4 und AG 7.2)
Beauftragt wird mit Vertragsschluss die Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 – 3, vollumfänglich) mit folgenden Optionen:
- Stufe 2 (Leistungsphasen 4 – 6, vollumfänglich)
- Stufe 3 (Leistungsphasen 7 – 8, vollumfänglich)
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, müssen die Leistungsbilder entsprechend angepasst werden.
Eine ausführliche Beschreibung des Leistungsumfangs ist der Anlage „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs mindestens 3, höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr geeignete Bewerbungen vorliegen, gelten folgende Kriterien für die Auswahl der Bewerber:
1. Wenn eine der eingereichten und gem. 2.3 der Verfahrenshinweise gewerteten Referenzen Projektkosten KG 200-700 von mind. 2 Mio. EUR brutto aufweist = 10 Punkte
2. Wenn eine der eingereichten und gem. 2.3 gewerteten Referenzen die Wiederherstellung denkmalgeschützter Gartenstrukturen beinhaltet = 30 Punkte
3. Wenn eine der eingereichten und gem. 2.3 gewerteten Referenzen eine vergleichbare Konzeption und Umsetzung von kulturellen Nutzungskonzepten beinhaltet = 20 Punkte
4. Wenn eine der eingereichten und gem. 2.3 gewerteten Referenzen mind. mit der Honorarzone IV nach HOAI bewertet wurde = 10 Punkte
5. Wenn die Projektleitung eine Berufserfahrung bei der Sanierung von Gartenanlagen von mind. 10 Jahren nachweisen kann = 15 Punkte
6. Wenn der stv. Projektleitung eine Berufserfahrung bei der Sanierung von Gartenanlagen von mind. 5 Jahren nachweisen kann = 15 Punkte
Maximal zu erreichende Punktzahl: 100 Punkte
Sollten nach Auswertung der Kriterien mehrere Bewerber punktgleich sein, entscheidet das Los.
Die Rahmenbedingungen vor Ort sind aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Gestaltungsbereichen nicht in erforderlichem Umfang beschreibbar. Aus diesem Grund ist eine Ortsbesichtigung der Bieter in die örtlichen Gegebenheiten erforderlich.
Termine hierfür werden voraussichtlich in der 36. KW angeboten. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist Pflicht und Voraussetzung für die Wertung der Angebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§ 47 VgV).
[2.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf nur teilweise Bereiche (§ 47 VgV).
[3.] Der Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
[4.] Die fachliche Eignung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV ist durch die Berufszulassung oder Berufsausübungsberechtigung (Eintragung in die Architektenkammer) nachzuweisen.
[5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern.
[1.] Berufshaftpflichtversicherung gemäß VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Abs. 4 Nr. 2.
Mit der Bewerbung ist der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungs-summe im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbe¬zo¬genen Versicherung vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Deckungszusage zu erbringen. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Tag der Abgabe des Teilnahmeantrages).
[2.] Erklärung zu den Netto-Umsätzen entsprechender Dienstleistungen (Planungsleistungen §39 HOAI) der letzten 3 Geschäftsjahre gemäß VgV § 45 Abs. 4 Nr. 4.
Für Bewerbergemeinschaften gilt: Dieser Nachweis ist von mindestens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu führen
zu [1.] [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden
Zu [2.] Der spezifische Jahresumsatz im Mittel der letzten 3 Jahre muss mind. 200.000 € netto betragen.
[1.] Angabe der Personen die für die Erbringung der Dienstleistung tatsächlich verantwortlich sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV mit folgenden Angaben:
Kurze Darstellung des beruflichen Lebenslaufs (Name, Fachrichtung der Ausbildung, Nachweis der Qualifikation, Kurzdarstellung relevanter, persönlicher Referenzen)
[2.] Nachweis von mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich Freianlagenplanung gem. § 38ff. HOAI, die mit der Bauaufgabe vergleichbar sind.
Mit der Angabe von: Bezeichnung der Referenz, Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen, Netto-Baukosten in der KG 200-700, Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
Zu [1.] Es sind zwei Projektmitarbeiter (Projektleiter und stv. Projektleiter) mit nachfolgender Qualifikation vorzustellen:
Studienabschluss der Fachrichtungen Landschaftsarchitektur/-planung (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie Berufserfahrung im Bereich Freianlagenplanung in den LPH 2–8
Zu [2.] Für alle Referenzen:
- Mit der Bauaufgabe vergleichbar sind ausschließlich Projekte aus dem Leistungsbild Freianlagenplanung bei historisch wertvollen Gartenanlagen.
- Die Leistungen müssen grundsätzlich abgeschlossen sein oder sich mindestens in Leistungsphase 8 befinden. Das Datum der Übergabe darf max. 10 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen.
- Die Projekte müssen vom Bewerber mindestens in den LPH 2 – 8 bearbeitet worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es sind zwingend die Ausschreibungsunterlagen zu verwenden, die über die in I.3) genannte URL abzurufen sind. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://subreport-elvis.de/login.html notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen, wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum
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Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
3. Die vorstehenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber oder den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. D. h., dass im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bewerberfragebogen auszufüllen ist sowie die Eigenerklärung zur Eignung und alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen.
4. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerberfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
5. Beabsichtigt der Bewerber, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Teilnahmeantrags/Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern.
6. Erfüllt der Bewerber/Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben des Bewerbers nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
8. Bewerber/Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter/Bietergemeinschaften - ggf. inkl. Nachunternehmer - bestätigen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots, dass die aus dem Vergabeverfahren resultierenden personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich damit verbundener Dokumentationspflichten ggf. vonseiten Dritter erforderlich ist.
9. Der Bewerber/Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung; Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
10. Alle Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Subreport zu stellen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).