Personaldienstleistungen Inbetriebnahme Endlager Konrad
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personaldienstleistungen Inbetriebnahme Endlager Konrad
Im Rahmen der Ausschreibung sucht die BGE für Inbetriebnahmetätigkeiten Unternehmen, welche die BGE bei der Inbetriebnahme des Endlagers unterstützen. Die Ausschreibung fokussiert dabei überwiegend auf konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2).
Endlager Konrad
Das Endlager Konrad soll zwischen 2028 und 2029 in Betrieb gehen. Ziel der Inbetriebnahme ist die Nachweisführung, dass sämtliche Gebäude, Gebäudeteile, Anlagen, Anlagenteile, Systeme und Komponenten des Endlagers Konrad so hergestellt worden sind und funktionieren, dass die Einlagerung von kerntechnischen Abfällen sicher und einwandfrei möglich ist. Dieser Nachweis ist notwendig um die Betriebserlaubnis zur Einlagerung durch die staatliche Aufsichtsbehörde zu erlangen.
Im Rahmen der Ausschreibung sucht die BGE für Inbetriebnahmetätigkeiten Unternehmen, welche die BGE bei der Inbetriebnahme des Endlagers unterstützen. Die Ausschreibung fokussiert dabei überwiegend auf konventionelle Technik mit Schwerpunkten aus dem Bergbau (QSB 2). Der Aufgabenumfang wird auf 40.000 Arbeitsstunden* geschätzt.
*Die Stundenschätzung erfolgte durch die AG nach sorgfältiger Bewertung der bekannten Randbedingungen. Mangels ausreichender Erfahrungen bei vergleichbaren Leistungen dieses Umfangs ist jedoch nicht auszuschließen, dass der erforderliche Stundenumfang erheblich hiervon sowohl nach oben als auch nach unten abweichen kann. Die Stundenschätzung stellt deshalb nicht das größtmögliche Auftragsvolumen dar. Von dem zu vergebenden Auftrag werden alle zur Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad benötigten Personaldienstleistungen erfasst.“
Der oben genannte Beginn richtet sich nach den Abauf des Vergabeverfahrens.
Ergänzender Hinweis:
Es wird erwartet, dass es bei der Fertigstellung des vertikalen Stranges mit seinen unmittelbaren angrenzenden Gewerken noch zu zeitlichen Verschiebungen kommen wird. Hiervon ist auch die ausgeschriebene Leistung unmittelbar betroffen. Daher ist nicht auszuschließen, dass der Auftrag sich zeitlich verlängert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin
Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt
124 LD)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens, der Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gem. Formblatt 124 LD)
- Ergänzend muss in den vergangenen drei Jahren jeweils ein Umsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft von mindestens 10 Mio. EUR/a im Aufgabenfeld erwirtschaftet worden sein
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
Mitarbeiterzahl und -struktur des Bieters:
Die Anzahl der aktuell für die angefragte Dienstleistung verfügbaren Mitarbeiter ist anzugeben. Die Angaben sind gem. des europäischen Qualifikationsrahmens zu spezifizieren.
Referenzen:
Der Bieter verfügt über mehrjährige Erfahrung in der Inbetriebsetzung und Inbetriebnahme von Anlagen im bergbautechnischen Umfeld. Der geforderte Sachverstand und die Leistungsfähigkeit sind durch entspre-chende Referenzen nachzuweisen. Hierbei darf die Tätigkeit der Referenzen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Aufgrund der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung zur Inbetriebnahme des Endlagers Konrad erfordert die Erfüllung einen hohen Koordinierungsaufwand sowie einen hohen Anspruch an die Qualität der bereitzustellenden Dienstleistung
Durch den Bieter bereitgestellte Referenzprojekte müssen diese Anforderungen wiedergeben und mit der angefragten Dienstleistung vergleichbar sein (z.B. Überprüfung von Anlagen auf Übereinstimmung mit Vorgaben).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
1. Es wird erwartet, dass es bei der Fertigstellung des vertikalen Stranges mit seinen unmittelbaren angrenzenden Gewerken noch zu zeitlichen Verschiebungen kommen wird. Hiervon ist auch die ausgeschriebene Leistung unmittelbar betroffen. Daher wird die BGE den Leistungsumfang für diese Tätigkeiten sowohl terminlich als auch ressourcentechnisch neu bewerten und separat in einer revidierten Beschreibung ausweisen.
2. Die BGE überarbeitet derzeit die Vertragsgrundlagen. Die neue Fassung der Vertragsunterlagen wird den Bietern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.