Stadt Wolfenbüttel, Rahmenvertrag: Beschaffung von iPads - max. 450 Apple iPads/Jahr, 9. Generation Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtmarkt 3-6
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5331/86-635
Fax: +49 5331/86-7635
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wolfenbüttel, Rahmenvertrag: Beschaffung von iPads - max. 450 Apple iPads/Jahr, 9. Generation
Stadt Wolfenbüttel, Rahmenvertrag für die Beschaffung von iPads für Schulen - Lieferung von max. 450 Apple iPads der 9. Generation pro Jahr
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im beschlossenen Medienentwicklungskonzept der Stadt Wolfenbüttel haben sich die Verantwortlichen dazu entschieden, eine sukzessive 1:1 Ausstattung ab dem 8. Jahrgang mit iPads der Firma Apple für alle weiterführenden Schulen einheitlich zu beschaffen. Die Auswahl erfolgte in enger Abstimmung mit den Schulen in städtischer Trägerschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 227663
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.