Bewachung der Wohnanlage in Meinersen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5371/82-614
Fax: +49 5371/82-615
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung der Wohnanlage in Meinersen
Die Wohnanlage Meinersen befindet sich Am Trenelsee 1 (ehemals: Wiesenweg 23) in Ortsrandlage von Meinersen in der Samtgemeinde Meinersen. Die Ortsanbindung erfolgt über die Bundesstraße B 188 Richtung Gifhorn und Richtung Uetze.
Die genaue Anschrift des Objektes lautet:
Wohnanlage Meinersen, Am Trenelsee 1, 38536 Meinersen
Auf dem 4.464 m² großen Grundstück befindet sich die Wohnanlage Meinersen mit einer Wohn- und Nutzfläche von ca. 651,68 m². Das darauf befindliche Gebäude wird regelmäßig zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen durch den Landkreis Gifhorn genutzt.
Die Betreuung der Flüchtlinge wird durch weiteres, sich auf der Anlage der Wohnanlage befindendes Personal sichergestellt. Ggf. kann eine Unterstützung in den Abend- und Nachtstunden (z.B. Rufen von Krankenwagen, Herausgabe von Krankenscheinen etc.) erforderlich sein. Die Bewachung der ausländischen Bewohner sowie der Unterkunft einschließlich des vom Betreiber eingesetzten Personals und der Mitarbeiter/innen des Auftraggebers (AG) wird im Rahmen dieser Interimsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen vergeben.
Wohnanlage Meinersen
Am Trenelsee 1
38536 Meinersen
Aufgrund der Größe und Lage der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (regelmäßig bis zu 75 Personen) ist die Sicherheit permanent durch zwei Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Zweischichtsystem (12h Stundenschichten) zu gewährleisten. Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird zum Dienstleistungsbeginn festgelegt.
Durchschnittlich sind pro Schicht 2 Mitarbeiter in der Wohnanlage eingesetzt. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von der aktuellen Belegung abhängig. Eine Änderung der erforderlichen Mitarbeiter wird regelmäßig wenigstens 2 Wochen im Voraus mitgeteilt.
Innerhalb von 12 Stunden sind mindestens 12 feste Kontrollgänge durchzuführen. Die Wege der Kontrollgänge werden gemeinsam mit dem eingesetzten Sicherheitsdienst am Dienstleistungsbeginn festgesetzt. Zur Dokumentation der Kontrollgänge ist vom Auftragnehmer (AN) ein Wächterkontrollsystem zu installieren. Darüber hinaus ist die Wohnanlage im etwa halbstündigen Rhythmus zu bestreifen. Die Streifengänge sind stets zu unregelmäßigen Zeiten durchzuführen.
Das sonstige auf der Anlage eingesetzte Personal zur Betreuung der untergebrachten Personen ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von ca. 08:30 bis 12:30 Uhr vor Ort. Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet gesondert geregelt.
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 "Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister - Terminologie", der DIN 77200-1 "Sicherungsdienstleistungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister", der DIN 77200-2 „Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche“ sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) auszuführen.
Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber, die Liegenschaft und das eingesetzte Personal, sowie die Bewohner/innen gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind insbesondere zur Sicherstellung und Wahrung der Hausordnung, inkl. der Durchsetzung des Rauchverbotes in den Gebäuden zuständig. Die Betreuung der Brand- und Gefahrenmeldeanlage gehört nach Einweisung ebenfalls zum Aufgabengebiet der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Vorausgesetzt werden ebenso die Kontrolle der Zutritts-/ Zufahrtsberechtigungen und die Durchsetzung des Hausrechtes in Rücksprache mit dem AG.
Sonstiges: siehe Leistungsbeschreibung.
Eine Verlängerung um zwei Jahre darüber hinaus ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des §34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 "Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister - Terminologie", der DIN 77200-1 "Sicherungsdienstleistungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister", der DIN 77200-2 „Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche“ sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
38518 Gifhorn, Steinweg 1, -Zentrale Vergabestelle-, Kreishaus IV
Nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131-15-2943