Stadt Sehnde - Heimleitung einer Gemeinschaftsunterkunft sowie Flüchtlingssozialarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 83-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nordstraße 21
Ort: Sehnde
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sehnde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Sehnde - Heimleitung einer Gemeinschaftsunterkunft sowie Flüchtlingssozialarbeit
Die Stadt Sehnde vergibt die Leistungen zur Durchführung der sozialen Beratung von Flüchtlingen sowie der Heimleitung der Gemeinschaftsunterkunft in Rethmar. Hierzu sollen ab dem vorgesehenen Leistungsbeginn insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (ausgehend von 39 Stunden je Woche als VZÄ) für die Heimleitung der Flüchtlingsunterkunft sowie die Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft eingesetzt werden. Mindestens 1,0 dieser 1,5 VZÄ sind für die Heimleitung vorzusehen.
Gemeinschaftsunterkunft Sehnde Hauptstraße 1 31319 Sehnde
Die Stadt Sehnde betreibt auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes (BSA) in Rethmar eine Flüchtlingsunterkunft mit einer Aufnahmekapazität von bis zu 68 Personen. Die Geflüchteten leben in 3 Häusern auf dem Gelände. In einem der Häuser (Haus 2) sind ausschließlich Männer untergebracht. In einem weiteren Haus (Haus 3) wohnen im 1. OG Frauen oder Familien. In Haus 1 wohnen auf zwei Geschossen Familien. 12 der genannten 68 Personen sind in zwei eigenständigen Wohnungen auf dem Gelände neben Haus 3 untergebracht. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen der Heimleitung der Gemeinschaftsunterkunft und der Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.11.2023. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.10.2024 (Grundlaufzeit). Die Stadt hat im Anschluss an die Grundlaufzeit das Recht, die Vertragslaufzeit bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen sind schriftlich durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit auszuüben. Der Vertrag endet bei Nichtausübung der Verlängerungsoptionen mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, spätestens also mit Ablauf des 31.10.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Auftragserteilung optional Leistungen im Umfang von weiteren 0,5 VZÄ für die dezentrale Flüchtlingssozialarbeit zusätzlich zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt auf Basis der vertraglich vereinbarten Vergütung für die Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft. Der Auftragnehmer hat diese Kapazität unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Eingang eines entsprechenden Auftrags zusätzlich bereitzustellen. Die zusätzliche Kapazität ist dann mindestens bis zum Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit einzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen).
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gewährt wird.
Zu 2.: Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Personalstand
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Führungskräften, sozialpädagogischen Fachkräften und sonstigen Mitarbeiter*innen.
5. Angabe der Projektverantwortlichen
Eigenerklärung zu den vorgesehenen Projektverantwortlichen für die Heimleitung sowie für die Flüchtlingsbetreuung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation, Dauer der Berufserfahrung in der Flüchtlingsbetreuung in Jahren sowie englischen Sprachkenntnissen.
6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 3.: Es sind mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge im Bereich der Flüchtlingsbetreuung im Zeitraum ab dem 01.01.2020 als Referenzleistung zu erklären.
Zu 5.: Der/die Projektverantwortliche für die Heimleitung und der/die Projektverantwortliche für die Flüchtlingssozialarbeit müssen über eine berufliche Qualifikation als Sozialarbeiter*in (Abschluss in Soziale Arbeit (BA) oder Diplom Sozialarbeiter*in oder Diplom Sozialpädagogen*in oder vergleichbar), eine Berufserfahrung im Bereich der Flüchtlingsbetreuung im Umfang von mindestens einem Jahr sowie englische Sprachkenntnisse mindestens entsprechend Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
8. Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.
9. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
2) Nachunternehmer
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Die Anlage D02 ist auch abzugeben, wenn kein Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist.
3) Eignungsleihe
Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.
4) Bietergemeinschaften
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6QKP
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.