Stadt Sehnde - Heimleitung einer Gemeinschaftsunterkunft sowie Flüchtlingssozialarbeit Referenznummer der Bekanntmachung: 83-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sehnde
Postanschrift: Nordstraße 21
Ort: Sehnde
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sehnde.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL6QKP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBL6QKP
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Sehnde - Heimleitung einer Gemeinschaftsunterkunft sowie Flüchtlingssozialarbeit

Referenznummer der Bekanntmachung: 83-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Sehnde vergibt die Leistungen zur Durchführung der sozialen Beratung von Flüchtlingen sowie der Heimleitung der Gemeinschaftsunterkunft in Rethmar. Hierzu sollen ab dem vorgesehenen Leistungsbeginn insgesamt 1,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) (ausgehend von 39 Stunden je Woche als VZÄ) für die Heimleitung der Flüchtlingsunterkunft sowie die Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft eingesetzt werden. Mindestens 1,0 dieser 1,5 VZÄ sind für die Heimleitung vorzusehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Gemeinschaftsunterkunft Sehnde Hauptstraße 1 31319 Sehnde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Sehnde betreibt auf dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes (BSA) in Rethmar eine Flüchtlingsunterkunft mit einer Aufnahmekapazität von bis zu 68 Personen. Die Geflüchteten leben in 3 Häusern auf dem Gelände. In einem der Häuser (Haus 2) sind ausschließlich Männer untergebracht. In einem weiteren Haus (Haus 3) wohnen im 1. OG Frauen oder Familien. In Haus 1 wohnen auf zwei Geschossen Familien. 12 der genannten 68 Personen sind in zwei eigenständigen Wohnungen auf dem Gelände neben Haus 3 untergebracht. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen der Heimleitung der Gemeinschaftsunterkunft und der Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Leistungspflichten des Auftragnehmers beginnen am 01.11.2023. Der Vertrag endet zunächst mit Ablauf des 31.10.2024 (Grundlaufzeit). Die Stadt hat im Anschluss an die Grundlaufzeit das Recht, die Vertragslaufzeit bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionen). Die Verlängerungsoptionen sind schriftlich durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit auszuüben. Der Vertrag endet bei Nichtausübung der Verlängerungsoptionen mit Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, spätestens also mit Ablauf des 31.10.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, nach Auftragserteilung optional Leistungen im Umfang von weiteren 0,5 VZÄ für die dezentrale Flüchtlingssozialarbeit zusätzlich zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt auf Basis der vertraglich vereinbarten Vergütung für die Flüchtlingssozialarbeit in der Unterkunft. Der Auftragnehmer hat diese Kapazität unverzüglich, spätestens aber zwei Monate nach Eingang eines entsprechenden Auftrags zusätzlich bereitzustellen. Die zusätzliche Kapazität ist dann mindestens bis zum Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit einzusetzen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen).

2. Haftpflichtversicherung

Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder verbindliche Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung gewährt wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 2.: Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,0 Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio. EUR je Schadensfall. Die Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Referenzleistungen

Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.

4. Personalstand

Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2020 bis 2022, gegliedert nach Führungskräften, sozialpädagogischen Fachkräften und sonstigen Mitarbeiter*innen.

5. Angabe der Projektverantwortlichen

Eigenerklärung zu den vorgesehenen Projektverantwortlichen für die Heimleitung sowie für die Flüchtlingsbetreuung unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation, Dauer der Berufserfahrung in der Flüchtlingsbetreuung in Jahren sowie englischen Sprachkenntnissen.

6. Angaben zum Nachunternehmereinsatz

Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungsteile an Nachunternehmer übertragen werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 3.: Es sind mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge im Bereich der Flüchtlingsbetreuung im Zeitraum ab dem 01.01.2020 als Referenzleistung zu erklären.

Zu 5.: Der/die Projektverantwortliche für die Heimleitung und der/die Projektverantwortliche für die Flüchtlingssozialarbeit müssen über eine berufliche Qualifikation als Sozialarbeiter*in (Abschluss in Soziale Arbeit (BA) oder Diplom Sozialarbeiter*in oder Diplom Sozialpädagogen*in oder vergleichbar), eine Berufserfahrung im Bereich der Flüchtlingsbetreuung im Umfang von mindestens einem Jahr sowie englische Sprachkenntnisse mindestens entsprechend Stufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen verfügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/08/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/08/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):

7. Gesetzliche Ausschlussgründe

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.

8. Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG

Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohnstandards nach § 4 Abs. 1 NTVergG.

9. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576

Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.

2) Nachunternehmer

Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil D, Anlage D02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Auch mit dem Bewerber im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Die Anlage D02 ist auch abzugeben, wenn kein Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist.

3) Eignungsleihe

Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim anderen Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil D, Anlage D03) nachzuweisen.

4) Bietergemeinschaften

Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Teil D, Anlage D04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6QKP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023

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