Erweiterung des Leda-Schöpfwerks um eine vierte Pumpe Referenznummer der Bekanntmachung: B41.2023-18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 44195069158
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nlwkn.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des Leda-Schöpfwerks um eine vierte Pumpe
Der NLWKN beabsichtigt Planungsleistungen (Ingenieurleistungen) für die Erweiterung des Leda-Schöpfwerks um eine vierte Pumpe zu vergeben.
Zur fachlichen Begleitung der Planungs- und Genehmigungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung, Ingenieurplanung und Tragwerksplanung) nach § 43, 51 und 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie bestimmte besondere Leistungen gesucht.
Optional wird die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 8, abhängig von Finanzierungsmitteln und/oder notwendigen Genehmigungen, erfolgen. Der Auftraggeber behält sich die gebundene Option vor, z.B. im Falle des Nichteintritts der vorstehend beschriebenen Ereignisse, die entsprechenden Leistungsphasen einzeln oder nicht zu vergeben.
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Im Dreieck 12 26127 Oldenburg
Der NLWKN beabsichtigt Planungsleistungen (Ingenieurleistungen) für die Erweiterung des Leda-Schöpfwerks um eine vierte Pumpe zu vergeben.
Zur fachlichen Begleitung der Planungs- und Genehmigungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung, Ingenieurplanung und Tragwerksplanung) nach § 43, 51 und 55 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 5 sowie bestimmte besondere Leistungen gesucht.
Optional wird die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 8, abhängig von Finanzierungsmitteln und/oder notwendigen Genehmigungen, erfolgen. Der Auftraggeber behält sich die gebundene Option vor, z.B. im Falle des Nichteintritts der vorstehend beschriebenen Ereignisse, die entsprechenden Leistungsphasen einzeln oder nicht zu vergeben.
Die Entscheidung über die Auswahl der Bewerber, die aufgefordert werden, am Wettbewerb weiter teilzunehmen, erfolgt zweistufig.
- Zunächst wird formal geprüft, ob die geforderten Eignungsnachweise vollständig vorliegen. Das Fehlen eines geforderten Nachweises kann zum Ausschluss führen.
- Im Rahmen der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Nachweise inhaltlich überprüft.
Optional wird die Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 8, abhängig von Finanzierungsmitteln und/oder notwendigen Genehmigungen, erfolgen. Der Auftraggeber behält sich die gebundene Option vor, z.B. im Falle des Nichteintritts der vorstehend beschriebenen Ereignisse, die entsprechenden Leistungsphasen einzeln oder nicht zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen über den Bewerbungsbogen erklären, dass Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB nicht vorliegen. Folgende Aspekte dürfen nicht erfüllt sein:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Die Bewerber erklären mit der Unterzeichnung des Bewerbungsbogens, dass sie im Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 Abs. 1 VgV eingetragen sind und entsprechender Auszug als Anlage vorgelegt werden kann.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Vom Bewerber werden Büroreferenzen aus den letzten 5 Jahren gefordert. Für jedes Gewerk (Ingenieurbauwerk, Steuerungs- und Elektrotechnik, Maschinenbau und Pumpenplanung) ist pro Eignungskriterium ein ausgefülltes Referenzdatenblatt einzureichen. Insgesamt müssen somit pro Bewerbung neun ausgefüllte Referenzdatenblätter eingereicht werden. Werden weniger Referenzdatenblätter eingereicht, dann erfüllt der Bewerber entsprechendes Eignungskriterium nicht und wird ausgeschlossen. Auch bei Mehrabgabe erfolgt der Ausschluss.
- Nachweis für die Planung von Ingenieurbauwerken nach ZTV-W
- Nachweis über die Planungen von Ramm- und Baugrubenarbeiten in der Nähe von Gewässern im Tideeinfluss
- Nachweis über die Planung von Baugruben im Zusammenhang mit der Erstellung eines Ingenieurbauwerkes in den Bereichen Entwässerung oder Küstenschutz sowie Bauleitung dieser Bauaufgaben
- Planung von Niederspannungsschaltanlagen in den Bereichen Entwässerung oder Küstenschutz
- Planung von Anlagen mit Frequenzumrichtertechnik in den Bereichen Entwässerung oder Küstenschutz
- Planung von Anlagen mit Speicherprogrammierten Steuerungen (SPS) und Fernwirktechniken inkl. Archivierungssystemen in den Bereichen Entwässerung oder Küstenschutz
- Planung von Stahlwasserbauausrüstungen inkl. Antriebstechnik
- Planung in Hochwasserschutz und Entwässerung
- Bauleitung Stahlwasserbau oder Pumpwerke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDCDK0E
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html