Mobile Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle Referenznummer der Bekanntmachung: AL01604675
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friesenstraße 33/35
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 49192524-80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle
Die Leistung umfasst die mobile Sammlung, Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Kreisgebiet Leer.
Nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Kreisgebiet des Landkreises Leer einschließlich Insel Borkum
Die Leistung umfasst die mobile Sammlung, Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus dem Kreisgebiet Leer.
Die Abfälle sind vom Auftragnehmer an verschiedenen vom Auftraggeber vorgegebenen Stellen im Kreisgebiet Leer an festgelegten Terminen zu übernehmen, ordnungsgemäß und schadlos zu transportieren und zu entsorgen. Jährlich sind drei Sammelkampagnen vorgesehen: im Frühjahr, im Sommer und im Herbst.
Nähere Angaben: siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Sammlung schadstoffhaltiger Abfälle
Ort: Wangerland-Wiefels
NUTS-Code: DE94C Leer
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01604675). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
- Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
- Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
- Sollte vom Bieter beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nach- oder Verleihunternehmer einzusetzen, sind für diese auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers (näheres siehe Vergabeunterlagen) mindestens die nachfolgend genannten Unterlagen vorzulegen:
-- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
-- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Nachunternehmer ansässig ist (zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate); der Bieter bestätigt mit der Einreichung des Auszugs, dass dieser den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt)
-- ausgefüllte Nachunternehmererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
-- Bei Sammlung/Behandlung/Verwertung der Abfälle durch Nachunternehmer, soweit nicht aufgrund einer Eignungsleihe bereits mit dem Angebot eingereicht:
--- Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die durchgeführte(n) Tätigkeit(en) (Sammeln, Befördern, ggf. Lagern, ggf. Behandeln, Verwerten (mindestens vorbereitend) oder Beseitigen (mindestens vorbereitend)) für die in Position 2 und 3 des Leistungsverzeichnisses (siehe Kapitel 5.3 der Vergabeunterlagen) genannten Abfallarten. Ausländische Nachunternehmer haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
--- Eigenerklärung (Referenz), dass der Nachunternehmer ähnliche Leistungen in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9D3PH
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.