Bewachung der Wohnanlage Clausmoorhof in Gifhorn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5371/82-614
Fax: +49 5371/82-615
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung der Wohnanlage Clausmoorhof in Gifhorn
Die Wohnanlage Clausmoorhof befindet sich drei Kilometer östlich des Stadtgebietes von Gifhorn.
Die genaue Adresse lautet:
Wohnanlage Clausmoorhof, II. Koppelweg 143, 38518 Gifhorn
Das Grundstück ist etwa 37.000 qm groß, inklusive eines Klärteiches von etwa 4.000 qm.
Seit dem 01.07.2013 wird der Clausmoorhof zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen genutzt und kann mit bis zu 250 Personen belegt werden.
Seit dem 01.07.2018 liegt die Betreuung der Flüchtlinge in der Unterkunft in Eigenregie des Landkreises Gifhorn.
Die Bewachung der ausländischen Bewohner sowie der Unterkunft einschließlich dem Personal des AG wird im Rahmen der Interimsvergabe an ein Dienstleistungsunternehmen vergeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der schlechten Anbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an Sonn-, Feiertagen und in den Ferien, sicherzustellen ist, dass das Wachpersonal pünktlich zu Dienstbeginn erscheint.
Wohnanlage Clausmoorhof
II. Koppelweg 143
38518 Gifhorn
Aufgrund der Größe der Liegenschaft und der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge (aktuell ca. 200 Personen) ist Sicherheit permanent durch mindestens vier Sicherheitsmitarbeiter (SMa) im Zweischichtsystem (12 h Stundenschichten) zu gewährleisten.
Der zeitliche Beginn und das Ende der Schichten erfolgt nach Absprache mit dem AG variabel und wird bis zum Dienstleistungsbeginn festgelegt.
Das eingesetzte Personal des AG zur Betreuung der Bewohner ist täglich (Montag-Freitag) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort.
Eine Rufbereitschaft für die Mitarbeiter/innen ist angedacht und wird, sofern eingerichtet gesondert geregelt.
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 "Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister - Terminologie", der DIN 77200-1 "Sicherungsdienstleistungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister", der DIN 77200-2 „Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche“ sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) auszuführen.
Das beauftragte Unternehmen hat die Aufgabe, den Auftraggeber und seinen Besitz sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Schäden und Gefahren zu schützen sowie die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände und in den Gebäuden aufrechtzuerhalten.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Sicherheitspersonal und dem Personal ist zwingend erforderlich. Einzelne Abläufe des Tagesgeschäftes sind in der Wohnanlage untereinander in Abstimmung mit dem AG gesondert zu regeln und einzuhalten.
Sonstiges: siehe Leistungsbeschreibung.
Eine jährliche Verlängerung darüber hinaus ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Sicherungsdienstleistungen sind nach Maßgabe des §34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung, der DIN EN 15602 "Sicherheitsdienstleister / Sicherungsdienstleister - Terminologie", der DIN 77200-1 "Sicherungsdienstleistungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister", der DIN 77200-2 „Erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister für besondere Leistungsbereiche“ sowie der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Wach- und Sicherungsdienste (DGUV Vorschrift 23) auszuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
38518 Gifhorn, Steinweg 1, -Zentrale Vergabestelle-, Kreishaus IV
Nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131-15-2943