Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für vier Bergwerke und zwei Verwaltungsgebäuden der BGE mit insgesamt sieben Abnahmestellen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171-433775
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für vier Bergwerke und zwei Verwaltungsgebäuden der BGE mit insgesamt sieben Abnahmestellen
Ökostromlieferung ab 1. Januar 2024 bis 31.12.2025 + Option bis 31.12.2026
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für vier Bergwerke und zwei Verwaltungsgebäuden der BGE mit insgesamt sieben Abnahmestellen
Abnahmestelle 1 Gorleben
Abnahmestelle 2 Bartensleben
Abnahmestelle 3 Beendorf
Abnahmestelle 4 Asse 1 (Remlingen)
Abnahmestelle 5 Asse 2 (Stadt Wolfenbüttel)
Abnahmestelle 6 Konrad (Salzgitter)
Abnahmestelle 7 Peine
Ökostromlieferung ab 1. Januar 2024 bis 31.12.2025 + Option bis 31.12.2026
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für vier Bergwerke und zwei Verwaltungsgebäuden der BGE mit insgesamt sieben Abnahmestellen
Der AG hat das einseitig das Recht, den Vertrag um weitere 12 Monate bis zum 31.12.2026 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen, Umsätze, Anzahl Mitarbeiter, Angaben zum Unternehmen (siehe Anhang 6 Eigenerklärung zum Unternehmen)
Referenzen, Umsätze, Anzahl Mitarbeiter, Angaben zum Unternehmen (siehe Anhang 6 Eigenerklärung zum Unternehmen)
siehe Leistungsbeschreibung und Stromliefervertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die
Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 228999163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.