Bereitstellung und Betrieb einer Storage-Lösung im Rahmen eines Managed Service Modells
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1832
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb einer Storage-Lösung im Rahmen eines Managed Service Modells
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, nachstehend BGE oder Auftraggeber genannt, beabsichtigt ein
Managed Service Vertrag für die Bereitstellung und Betrieb einer Storage-Lösung zu schließen.
Peine
Im Rahmen eines Managed Service Modells (MaS) soll die Übertragung der vollen technischen und
administrativen Verantwortung für die Storage-Lösung, auf einen Dienstleister, welcher die Abrechnung des
tatsächlichen Speichervolumens monatlich zum Ultimo, nach dem Pay per Use-Modell vornimmt.
2 Storage-Systeme mit Dual-Controller (redundant im active/active-Mode) für die Speicherung von Blockdaten,
4 x 4 Ports 32Gb FC (Fibrechannel)
ausgestattet mit
jeweils mind. 85 TB (77,3 TiB) Usable Capacity (Netto-Speichervolumen) All-Flash
und komplett redundantem Systemaufbau (HA-Betrieb – synchroner Spiegel),
“Raid 6“ oder vergleichbar, mit Hotspare (unterstützt mit zusätzlich Hardware oder über alle Platten),
Quorum zur Sicherstellung der Redundanz (virtualisiert auf vorhandenem ESX-Server)
Systemperformance:
mind. 180.000 IO/s im read/ write-Mix 50/50 bei max. 1 ms Latenz, Blockgröße 8 KB
Die Bereitstellung von Deduplizierungs- und Komprimierungsmechanismen wird systemseitig zwingend
vorausgesetzt, da diese bereits Grundlage der Ermittlung der geforderten Basiskonfiguration sind.
Die SAN-Infrastruktur ist mit aktuellen Fibre Channel-SAN-Switchen zu modernisieren:
2 x 2 SAN-Switche (Fabric) mit jeweils
mind. 48 lizensierten 32 Gbit/s Fibre Channel-Ports,
jeweils mit 32 Gbit-Longe-Range SFP+ Modulen voll ausgestattet,
auto-sensing auf 16 Gbit/s,
redundante Netzteile
Die Grundlagen des Manged Service Modells sind der Leistungsbeschreibung C10 zu entnehmen.
Im Rahmen des Wettbewerblichen Dialog besteht das Ziel den üblichen Betriebszeitraum von i.d.R. 5 Jahren zu
flexibilisieren.
Ergebnis des Dialogs kann also sein, dass die geforderte Laufzeit angepasst wird.
Bei der Bewertung der eingegangenen Bewerbungen wird eine Skalierung auf Basis von max. 1 000
erreichbaren Bewertungspunkten durchgeführt, genaue Bewertungshinweise entnehmen Sie bitte der Anlage
B10 Eignungsmatrix. Eine Aufwandsentschädigung für die teilnehmenden Unternehmen wird nicht gewährt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1.1 Akzeptieren der Anlage B11_V1 - Eigenerklärung für Bewerber
1.1.2 "Eine genaue Beschreibung des sich bewerbenden
Unternehmens, mit der speziellen Ausrichtung auf die Erbringung der geforderten Dienstleistungen.
Beschreibung der Organisationsstruktur, Bereitstellung eines festen Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten (one
Face to the customer).
1.2.1 Darstellung des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
1.2.2 "Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft einer autorisierten Auskunftei (Creditreform oder vergleichbar) mit einem
Creditreform-Bonitätsindex ""Gute Bonität"" der Risikoklasse II. Die Bonitäts-/Wirtschaftsauskunft darf zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
(Siehe: https://www.creditreform.de/microsites/creditreform-ratingmap-deutschland.html)"
Bonitätsindex "Gute Bonität" der Risikoklasse II oder vergleichbar
1.3.1 Welche oder welcher Hersteller (Typ, Produktname) kommen aus Ihrer Sicht in Betracht?
1.3.2 "Welchen Partnerstatus haben Sie bei diesem(n) Hersteller(n)?
(Bitte geben Sie auch die jeweilige Statusreihenfolge bei dem(n) Hersteller(n) mit an z.B. Bronze, Silber, Gold
usw.) "
1.3.3 Im Auftragsfall sind Servicestandorte vorzuhalten oder einzurichten, die in einem Umkreis von max.
250 km der Stadt Peine liegen. (Mindestanforderung; es gilt die Entfernung entsprechend der Messung nach
Google-Maps)
1.3.4 Im Auftragsfall ist ein Lagerstandort vorzuhalten oder einzurichten, in dem erforderliche Ersatzhardware
zur Einhaltung der Wiederherstellungszeiten in einem Umkreis von max. 100 km der Stadt Peine liegen.
(Mindestanforderung; es gilt die Entfernung entsprechend der Messung nach Google-Maps)
1.3.5 Wie viele Servicemitarbeiter mit dem Skill zur Betreuung der Storage-Lösung stehen an dem(n) benannten
Servicestandort(en) zur Verfügung?
1.3.6 "Es sind mindestens drei vergleichbare abgeschlossene Referenzen mit der beigefügten Anlage
""Referenzen"" mit nachfolgenden Angaben bereitzustellen:
- Auftraggeber, Standort,
- Branche des Auftraggebers,
- Handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber?
- Projektdauer, Inbetriebnahmezeitpunkt (nicht
vor dem 01.01.2021, das Projekt kann jedoch
vorher begonnen worden sein),
- Anzahl der virtuellen Desktops
- Kurzbeschreibung des Projektes,
- Angabe des Referenz-Ansprechpartners - Name, Telefon-Nr.,
E-Mail-Adresse "
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Angabe der Adresse des Servicestandotes mit Entfernung in km
- Angabe des Lagerstandortes mit Entfernung in km
- Angabe der Anzahl der Mitarbeiter (mind. 4)
- Referenzen die sich ausschließlich auf die Realisierung im Rahmen eines Managed Service Modells im on-
Premises-Betrieb beziehen
- Angabe von Projektdauer und Inbetriebnahmezeitpunkt
- die Referenz muss sich auf den/die gleichen, in der Eignungsmatrix unter Ziff. 1.3.1 benannten Hersteller
beziehen
- Angabe des Referenz-Ansprechpartners mit Name, Telefon, E-Mail-Adresse
2.1.1 Akzeptieren der Anlage B12_V1 - Erklärung zum Datenschutz
2.1.2 Unterzeichnen der Anlage B12_V1 - Antikorruptionsklausel
2.1.3 Unterzeichnen der Anlage B13_V1 - Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
2.1.4 Unterschreiben der Anlage B14_V1 - 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft
2.1.5 Ausfüllen der Anlage B15_V1 - 235 Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten a.Unter.
2.1.6 Unterschreiben der Anlage B16_V1 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gilt der § 134 GWB für die Informations- und Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2
sind vollständig mit der Bewerbung einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der
geforderten Reihenfolge, mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen.
Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig
vor, kann die Bewerbung wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die
Eignungsnachweise unter III.2.1 bis III.2.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch
haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur eine
Bewerbung zugelassen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift: Eschenstrasse 55
Ort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.