Durchführung der Bürogebäudeinnenreinigung einiger Dienstgebäude der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in 26603 Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 0600-Z2-139.4/0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 9
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4941-602266
Fax: +49 4941-602378
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bav.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung der Bürogebäudeinnenreinigung einiger Dienstgebäude der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in 26603 Aurich
Die Leistungen umfassen die Bürogebäudeinnenreinigung (Unterhaltsreinigung) sowie weitere Dienstleistungen wie Beschaffung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien für folgende Dienstgebäude der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in 26603 Aurich:
- Schloßplatz 9
- Skagerrakstraße 12
- Teil Am Schloßplatz 15 - H-Gebäude (ehemalige IGS)
Laufzeit: 4 Jahre
26603 Aurich
Die Leistungen umfassen die Bürogebäudeinnenreinigung (Unterhaltsreinigung) sowie weitere Dienstleistungen wie Beschaffung und Verteilung von Verbrauchsmaterialien, für folgende Dienstgebäude der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in 26603 Aurich:
- Schloßplatz 9 mit einer Büro- und Flurfläche von 4.957,05 m² - die täglich zu reinigende Grundfläche beträgt 3.092,34 m²
- Skagerrakstraße 12 mit einer Büro- und Flurfläche von 872,9 m² - die täglich zu reinigende Grundfläche beträgt 540,87 m²
- Teil Am Schulzentrum 15 - H-Gebäude - ehemalige IGS mit einer Büro- und Flurfläche von 1.752,06 m² - die täglich zu reinigende Grundfläche beträgt 1.456,98 m²
Die zu reinigende Grundfläche beträgt somit 7.582,01 m², welches eine täglich zu reinigende Grundfläche von 5.090,19 m² ergibt.
Die detaillierte Aufgabenbeschreibung enthält die entsprechende Leistungsbeschreibung.
Der Auftragsnehmer hat sich vor Angebotsabgabe über die Lage der Objekte, ihre Zugänglichkeit, ihre Raumbeschaffenheiten, die Raumausstattungen usw. zu unterrichten. Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt er, dass er diese Unterrichtung vorgenommen und sich über alle anderen Unterlagen und Bedingungen der Ausschreibung im Einzelnen informiert hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eine Mitgliedsbescheinigung der Innung des Gebäudereiniger-Handwerks ist mit dem Angebot mit vorzulegen bzw. ein Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
2. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den § 123 und § 124 GWB; siehe Eigenerklärung im "Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung zur Eignung EU (Stand 07/2022)"
1. Angaben zur Beschäftigtenzahl und zum Umsatz des Unternehmens
2. Angaben zum Unternehmen für die Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung
3. Angaben zu Aufbau, Rechtsform, Sitz, Niederlassungen, mit Gebäudereinigung erwirtschaftete Umsätze, Beschäftigtenzahl in der Sparte Gebäudereinigung
4. Nachweis zur Haftpflicht-Schadensversicherung
Diese Angaben und Erklärungen haben i.d.R. über die Eigenerklärung im "Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung zur Eignung EU (Stand 07/2022)" oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erfolgen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärung enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgerecht nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Beim Einsatz von anderen Unternehmen ist mit dem Angebot die Eigenerklärung auch für diese mit abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Nachweise können durch Präqualifizierung nach AVPQ oder ULV oder vergleichbare Präqualifizierungsverzeichnisse ersetzt werden.
Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung bzw. Glas- und Fensterreinigung im letzten Geschäftsjahr sollte mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis für das jeweilige Los. Werden mehrere Lose angeboten, muss im letzten Geschäftsjahr mindestens ein Umsatz erwirtschaftet worden sein, der doppelt so hoch wie der Jahrespreis der angebotenen Lose ist.
1. Referenzliste über vergleichbare Aufträge der letzten drei Jahre mit Auftragswert, Leistungszeit und Auftraggeber.
Vergleichbarkeit bezüglich der Leistungsart ist nur gegeben, wenn die Aufträge die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbestandteile enthalten.
Vergleichbarkeit bezüglich des Umfangs ist für Unterhaltsreinigung nur gegeben, wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche des Loses umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Grundfläche umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben.
2. Eine Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen; siehe Eigenerklärung im "Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung zur Eignung EU (Stand 07/2022)".
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter und ihre Bevollmächtigten bei der Angebotseröffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich abrufbar über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes zu erfolgen. Dazu ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes notwendig. Ausdrücklich wird daraufhingewiesen, dass Interessenten sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen (auch etwaige Bieterfragen) eigenverantwortlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes informieren müssen. Link e-Vergabeplattform des Bundes: https://www.evergabe-online.de.
Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss der Bieter durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Für Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einreicht.
Es werden zwei Ortsbesichtigungstermine angeboten:
31.07.2023 14:00 Uhr und
07.08.2023 14:00 Uhr.
Eine Terminabsprache hat vorab telefonisch zu erfolgen und zwar mit Herrn Papke +49 (0) 4941-602 370 oder Herrn Campen +49 (0) 4941-602 377.
Ist eine Teilnahme an den vorgenannten Terminen nicht möglich, besteht i.d.R. die Möglichkeit, einen weiteren Termin zur Ortsbesichtigung zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Ortsbesichtigung keine rechtsverbindlichen Angaben zur Ausschreibung getätigt werden.
Eventuelle Fragen des Unternehmens/Bieters sind elektronisch in Textform bei der Vergabestelle der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen über die e-Vergabe Plattform des Bundes einzureichen und werden von dieser elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes beantwortet.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499421
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.
Postanschrift: Schloßplatz 9
Ort: Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4941-602266
Fax: +49 4941-602378
Internet-Adresse: http://www.bav.bund.de