Sanierung und Erweiterung Hallenbad Wiesmoor - Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2023-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wiesmoor
NUTS-Code: DE947 Aurich
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesmoor.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung Hallenbad Wiesmoor - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen für eine Sanierung und Erweiterung des Hallenbads Wiesmoor mit folgendem wesentlichen Inhalt:
Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 zu § 34 HOAI (LPH 1-9)
Zunächst bzgl. 1. BA:
- Sanierungsmaßnahmen an der Gebäude- und Schwimmbadtechnik
- Betonsanierung Kellergeschoss (Schwimmbecken)
- Umbau (z.T. Erweiterung) und Sanierung (inkl. Möblierung)
o des Eingangs- und Kassenbereichs
o der Personalräume
o der Vereinsküche
o der Sanitärräume
Zudem folgende besondere Leistungen:
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke (mindestens bis in die 2. Ebene nach DIN 276-2008)
- in LPH 3: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (bis in die 3. Ebene nach DIN 276-2008)
- in LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter, auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind
- in LPH 8: Stellung verantwortliche(r) Bauleiter/Bauleiterin nach § 56 BremLBO, soweit diese Tätigkeit über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Vorbehaltlich weiterer Einzelheiten in den Vertragsunterlagen.
Es handelt sich um ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt.
Die Planung ist nach Abschluss des VgV-Verfahrens zu beginnen und beinhaltet vorerst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 des 1. BA (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 aller oben genannten Grundleistungen, ferner die oben genannten Besonderen Leistungen in den LPH 2 (vertiefte Kostenschätzung) und LPH 3 (vertiefte Kostenberechnung).
Eine stufenweise Beauftragung ist gemäß Vertrag vorgesehen.
Nach aktuellem Stand sind die Leistungen des Stufenvertrages bzgl. des 1. BA - bei voller Erbringung aller Leistungsbilder bis Leistungsphase 8 - bis Ende 2024 zu erbringen. Die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) wird, sofern abgerufen, anschließend erbracht.
Die Kostenannahmen sind im Zuge der Bearbeitung zu erstellen. Im Zuge der Bedarfsplanung wurden folgende maximalen Nettokosten angenommen (gem. DIN 276; nur für Kalkulationszwecke zu verwenden):
Kostengruppe 300: ca. 1,0 Mio. EUR
Kostengruppe 400: ca. 1,3 Mio. EUR
Kostengruppe 500: ca. 0,1 Mio. EUR
Kostengruppe 600: ca. 0,1 Mio. EUR
Weitere perspektivisch wünschenswerte Maßnahmen sollen aktuell noch nicht weiterverfolgt werden. Es ist derzeit nicht verlässlich absehbar, ob und wann die dafür erforderlichen Finanzmittel vorhanden sein werden. Die Erweiterung des Stiefelgangs im Umkleidebereich, die Sanierung der Außenfassade, der Anbau von Textilsauna/Dampfbad sowie die Neuordnung der Umkleiden und der Vorreinigung (insg.: möglicher "2. BA") werden derzeit daher nicht umgesetzt und sind daher zunächst auch nicht Teil der nach diesem Vertrag zu planenden Bauleistungen, sondern nur optional zur Planung beauftragt und die Abrufmöglichkeit zeitlich befristet.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden im Zuge der Bedarfsplanung und Beantragung von Fördermitteln bereits konzeptionelle Planungsergebnisse erarbeitet, die weiterverfolgt werden sollen.
Die relevanten Planungsergebnisse werden zur Verfügung gestellt.
Die vorhandenen Planungsergebnisse stellen ein vom Auftraggeber zur Umsetzung gewünschtes Konzept dar, dessen Ergebnisse der weiteren Planung unter Beachtung der Urheberrechte des Erstellers zugrunde gelegt werden dürfen, aber nicht müssen.
siehe II.1.4 der Bekanntmachung
Wenn der Auftraggeber auch die Leistungsphase 9 abruft, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Nacherfüllungsfristen der Unternehmen, also um ca. 48 Monate.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (diese ist im Teilnahmeheft enthalten und erläutert) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die max. 5 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand, entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung mit einer anfänglichen Festbeauftragung der Leistungen des 1. BA in den Leistungsphasen 1-3 nach den vertraglich in Bezug genommenen Leistungsbildern der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen; siehe Ziff. 2.1.4).
Anschließende Leistungen hängen von einem diesbezüglichen Abruf durch den Auftraggeber ab.
Nach jetzigem Stand vorgesehen sind folgende Leistungsstufen (getrennt für 1. BA und 2. BA): Stufe 1 = LP 1 und 2; Stufe 2 = LP 3; Stufe 3 = LP 4; Stufe 4 = LP 5, Stufe 5 = LP 6 und 7; Stufe 6 = LP 8; Stufe 7 = LP 9.
Die endgültige Aufteilung hängt von den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Betreffend Befähigung zur Berufsausübung und weiterer zulässiger Eignungsvoraussetzungen, die nicht Ziff. II.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung betreffen, werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: s. Teilnahmeheft)
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeheft)
3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV.
4. Eignungsnachweise betreffend die berufliche Befähigung nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder): hier der für das Projekt vorgesehenen verantwortlichen Führungskräfte, z. B. durch Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister
5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
7. Eigenerklärung zu aktuellen Russland-Sanktionen
Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
Betreffend wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) oder die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall für die gesamte Vertragslaufzeit eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen bzw. aufrecht zu erhalten. Falls die Eigenerklärung als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (und nicht von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam) abgegeben wird, muss auch deutlich werden, dass die vorhandene/abzuschließende Einzelversicherung des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft auch die Tätigkeit in Arbeitsgemeinschaften abdeckt.
2. Spezifische Jahresnettohonorarumsätze für die Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Jahre 2020, 2021 und 2022.
Gefordert wird: Die Eigenerklärung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 über die jeweiligen spezifischen Jahresnettohonorarumsätze.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 8 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
MINDESTSTANDARD (gemittelt aus den anzugebenden Geschäftsjahren 2020-2022):
[Betrag gelöscht] EUR netto
Ja, s.o. bei 2. und Teilnahmeheft
Die in Ziff.III.1.3 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeheft (vgl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Dort finden sich zugleich nähere Angaben zu den geforderten Nachweisen/Erklärungen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeheft geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Betreffend technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmer o. ä.) zurückgegriffen wird (s. auch § 36 VgV).
2. Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte in den Jahren 2020, 2021 und 2022
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten technischen Fachkräfte inkl. Führungskräfte - jeweils: ohne freie Mitarbeiter. Bzgl. Objektplanung (Gebäude/Innenräume): Mitarbeiter mit Ausbildung Dipl.-Ing. (auch FH) o. gleichwertiger Ausbildung (Bachelor-Abschluss gilt als gleichwertig).
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeheft, dort: Kriterium Nr. 10 und "Wertungsmatrix" (vgl. dazu auch Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung).
MINDESTSTANDARD:
2 Mitarbeiter/innen
3. Referenzprojekte Bauleistungen, öffentlicher Auftraggeber
Gefordert wird hierzu: Referenzliste Bewerber für Referenzprojekte (max. 4 Gesamtreferenzen, s. hierzu Teilnahmeheft bei Kriterium 11) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Diese muss erkennbar für jedes Referenzprojekt enthalten:
- den Aufgabenbereich: Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI
bei
- Umbau, Neubau oder Erweiterung eines Hallenbades oder Teilen davon
- Baukosten (KG 200-500): mind. [Betrag gelöscht] EUR (inkl. USt.)
- für einen öffentlichen Auftraggeber (Bindung an das Vergaberecht)
- die Leistungsphasen: mind. LP 2-8 zu §§ 33 ff. HOAI
- den Leistungszeitraum: Bearbeitung innerhalb der Referenzjahre 2018 bis 2022 und LP 8 bereits abgeschlossen
- den Auftraggeber und die dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer
- den Ort des Bauvorhabens
MINDESTSTANDARD:
1 Referenzprojekt
Ja, s.o bei 2. und 3. und Teilnahmeheft
Bauvorlageberechtigung gem. NBauO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Dieser Bekanntmachung liegen als Anlagen das Teilnahmeheft (inkl. näheren Ausführungen zu Eignungskriterien und deren Wertung), bisherige Planungsergebnisse, Vertragsunterlagen und die vorgesehenen Zuschlagskriterien inkl. Unterkriterien und diesbezüglicher Gewichtung bei.
2. Das ausgefüllte Teilnahmeheft mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist aufgrund der Schutzwürdigkeit der mitveröffentlichten Unterlagen eine einmalige Registrierung erforderlich. Nach Registrierung kann der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen als eine Gesamtdatei im PDF-Format hochgeladen werden.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeheft (Anlage zu dieser Bekanntmachung) bewerben. Es gelten die im Teilnahmeheft genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeheft und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Richtigkeit der abgegebenen Eigenerklärungen nachweisen zu lassen.
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.
7. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
8. Das Fehlen geforderter Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
9. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist von ihnen zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell und vollständig sein müssen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHG6QBY
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131-152943
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.