Grundschule Stöckheim - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-0617-02-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wendenring 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5314702984
Fax: +49 5314702990
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Stöckheim - Landschaftsbauarbeiten
Landschaftsbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Art und Umfang der Leistung- ca. 110 m3 Abbruch Baustraße, - ca. 200 m2 Betonpflaster, - ca. 15 m2 Wurzelbrücke aus Stahlgitterelementen, - ca. 43 m Traufstreifen aus Betonplatten, - 5 St. Gitterroste/Sauberlaufzonen (ca. 11 m2), - Entwässerungseinrichtungen (ca. 30 m Fassadenrinnen, ca. 20 m Gosse) mit Anschluss an vorh. Sammelleitungen, - 1 St. Einhausung für Konfiskatkühler, - Ausstattung wie Steinblöcke/Anfahrschutz, - ca. 10 m2 Pflanzfläche (Strauchpflanzen), - ca. 40 m2 Rasenansaat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.