Dienstrad-Leasing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4721700583
Fax: +49 4721700901
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstrad-Leasing
Die Stadt Cuxhaven möchte eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebots für ihre ca. 650 tariflich Beschäftigten abschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt, nach Schaffung der rechtlichen Grundlage, soll das Angebot auch den ca. 170 Beamtinnen und Beamten eröffnet werden. Die Auftraggeberin schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge für die Beschäftigten mit dem Auftragnehmer ab. Die Auftraggeberin vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regelt die Gehaltsumwandlung. Die Auftraggeberin wird Leasingnehmerin. Diese ist an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Für den Start des Angebots zum 01.09.2023 sucht die Auftraggeberin einen erfahrenen und verlässlichen Partner, der die nachstehend benannten Leistungen erbringen soll.
Die geschätzten Jahresbedarfe können zurzeit noch nicht konkretisiert werden, da die Auftraggeberin für die vorliegende Dienstleistung keine Erfahrungswerte vorweisen kann.
Die Stadt Cuxhaven möchte eine Rahmenvereinbarung zur Einrichtung eines Dienstrad-Leasingangebots für ihre ca. 650 tariflich Beschäftigten abschließen. Zu einem späteren Zeitpunkt, nach Schaffung der rechtlichen Grundlage, soll das Angebot auch den ca. 170 Beamtinnen und Beamten eröffnet werden. Die Auftraggeberin schließt hierfür auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung die jeweiligen Einzel-Leasingverträge für die Beschäftigten mit dem Auftragnehmer ab. Die Auftraggeberin vereinbart entsprechende Nutzungs- und Überlassungsverträge mit Rechten und Pflichten der Beschäftigten und regelt die Gehaltsumwandlung. Die Auftraggeberin wird Leasingnehmerin. Diese ist an die Vorgaben des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 gebunden.
Für den Start des Angebots zum 01.09.2023 sucht die Auftraggeberin einen erfahrenen und verlässlichen Partner, der die nachstehend benannten Leistungen erbringen soll.
Die geschätzten Jahresbedarfe können zurzeit noch nicht konkretisiert werden, da die Auftraggeberin für die vorliegende Dienstleistung keine Erfahrungswerte vorweisen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 13
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf dem o.g. Vergabeportal abgerufen haben bzw. das Vergabe-Portal auf solche geprüft haben. Das bedeutet, dass durch die Bieter bis zum Ende der Angebotsfrist zu prüfen ist, ob durch die Vergabestelle im Vergabeportal neue Informationen, Antworten oder Bekanntmachungen bereitgestellt wurden.
Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) bis zum 02.06.2023.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Angebotes auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften,
(6) plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sich und seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Vorgaben gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen (NTVergG) einzuhalten.
Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung des Angebotes und für die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Dieser lautet:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Informationen durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Ort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland