Freiraum- und Verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb "Deichband Cuxhaven" Referenznummer der Bekanntmachung: 5336.01 MV
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marco Lammers, stellv. Abteilungsleitung FB 5.1 Straßenbau und Verkehrsplanung
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cuxhaven.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraum- und Verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb "Deichband Cuxhaven"
Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus bekommt die Stadt Cuxhaven die Chance große Bausteine der innerstädtischen Verbindungsachsen entlang der Alten- und Neuen-Deichlinie neu zu verknüpfen. Ein Baustein des so genannten "Deichbands" ist die in diesem Wettbewerb betrachtete Deichstraße.
Cuxhavens Deichstraße galt seit jeher als eine historisch bedeutsame Flaniermeile mit gutem Ausblick in die Werften und den Alten Hafen. Durch verschiedene bauliche Prozesse sowie der vorwiegenden Nutzung als Verkehrsstraße hat sich der Raum in den vergangenen Jahren stark verändert und an erheblicher Aufenthaltsqualität verloren. Zusammen mit dem Kreuzungsbereich am Slippen und dem Deichabschnitt an der Konrad-Adenauer-Allee, soll die Deichstraße nun neugestaltet werden und eine hochwertige Gestaltung erhalten. Um die Umgestaltung qualitativ zu verwirklichen, soll ein breiter Planungsprozess unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit laufen. Durch den ausgelobten Wettbewerb soll eine hohe Qualität der Gestaltung und innovative Ideen für diesen für Cuxhaven bedeutenden Stadtraum gefunden werden. Der Wettbewerb hat das Ziel die verloren gegangenen Bezüge wiederherzustellen und die angrenzenden Stadträume mit der Deichstraße zu verknüpfen.
Im Rahmen der Landesgartenschau-Konzeption aus dem Jahr 2021 entstand die Idee des "Deichbands", welches über eine Länge von vier Kilometern die lückenhaft entwickelten Bereiche entlang der Elbemündung verknüpft und sich dabei in die vier Teilbereiche gliedert: die Grimmershörnbucht, der Bereich Am Slippen, die Deichstraße sowie das Deichfenster. Darüber hinaus soll das Deichband dazu beitragen wichtige stadträumliche Funktionsorte miteinander zu verflechten. Auf der vielfältig zu entwickelnden Achse sollen das kulturhistorisch bedeutende Schloss Ritzebüttel, der Cuxhavener Bahnhof und der Wasserturm als innerstädtische Bereiche mit dem Lotsenviertel, dem Alten Fischereihafen, der Alte Liebe, der Grimmershörnbucht sowie der Kugelbake mit dem Zenneck-Denkmal verbunden werden. Die Bereiche rund um den historischen Deich zwischen der Konrad-Adenauer-Allee und der Kugelbake sollen durch das Maßnahmenpaket einen räumlichen und zeitlichen Wandel erfahren. Die prägende Hafentradition sowie die maritime Geschichte Cuxhavens werden dabei wieder in den Vordergrund gerückt und nicht nur visuell wahrnehmbar, sondern auch erlebbar sein. In diesem Zusammenhang soll auch das Element des Wassers wieder stärker in den Raum eingebunden und durch Aussichtspunkte und Sichtbezüge erlebbar gemacht werden. Um die Flaniermeile wieder zu einem belebten und vielfältigen Durchgangs- und Begegnungsraum herauszubilden, soll der motorisierte Individualverkehr reduziert und die Nutzungsvielfalt gestärkt werden. Das Projekt kann somit auch als ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende in Cuxhaven betrachtet werden, indem der Fuß- und Radverkehr durch die Schaffung eines Platzbereichs, der an das Konzept der "weichen Separation" angelehnt ist, sowie durch durchgängig barrierearme Wegeverbindungen gefördert wird. Dabei werden auf eine integrierte Art und Weise auch Ziele der Klimaanpassung und Biodiversität angesprochen und ein ressourcenschonender Umgang bei der Realisierung beabsichtigt. Beispielsweise soll die Pflanzenvielfalt auf dem Deich erhöht und Materialien möglichst wiederverwendet werden.
Mit dem Projekt sollen nicht nur künftig attraktive Frei- und Aufenthaltsräume entstehen, sondern ein neuer Anziehungspunkt für Besucher und die Menschen vor Ort entwickelt werden. Dadurch soll der Tourismus in Cuxhaven gefördert und der Einzelhandel sowie die Gastronomie gestärkt werden. Darüber hinaus sollen mit den Maßnahmen die Wohnlage in Cuxhaven verbessert und ein attraktiver Wohnstandort im Herzen der Stadt entwickelt werden. Dieser soll die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt stärken und neue Zielgruppen, wie zum Beispiel junge Familien und Einpersonen-Haushalte ansprechen.
Im Allgemeinen handelt es sich um einen freiraumplanerischen Wettbewerb mit einem verkehrsplanerischen Anteil, bei dem großen Wert auf die Zusammenarbeit und die intensive Öffentlichkeitsbeteiligung gelegt wird. Bei der Realisierung ist geplant, die Konrad-Adenauer-Allee als 1. Bauabschnitt, die Deichstraße als 2. Bauabschnitt und den Platz am Slippen als 3. Bauabschnitt bis Ende 2026 abzuschließen.
Für die Grimmershörnbucht wird im Anschluss zum hier beschriebenen Wettbewerb eine integrierte Marchbarkeitsstudie durchgeführt. Die dabei entwickelten Maßnahmen zum Küstenschutz sollen die besondere Situation zwischen technischem Bauwerk und freizeitlich genutztem Raum berücksichtigen.
Die Kostenobergrenze der KG 500 für Freianlagen und Verkehrsflächen liegt bei 3,4 Mio. Euro (netto).
Das Verfahren wird als nicht offener, einphasiger, freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV durchgeführt. Die Auslobung erfolgt gem. der Richtlinie für Planungswettbewerbe der RPW 2013. Das Verfahren ist anonym. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Die Ausloberin lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Insgesamt sollen 13 Büros an dem Wettbewerb teilnehmen. Drei der dreizehn Büros wurden von der Ausloberin im Vorfeld des Wettbewerbs als Teilnehmer gesetzt. Die übrigen zehn sollen im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens per Losziehung ermittelt werden. Die Losziehung erfolgt durch eine unabhängige Stelle.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. jeder Unterauftragnehmer darf nur eine Bewerbung einreichen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Für die Zulassung zum Wettbewerbsverfahren muss neben formalen Kriterien (siehe Dokument "Bewerberbogen") die folgenden Mindestanforderungen zwingend erfüllt werden:
4 - Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden von mind. [Betrag gelöscht] EUR (jeweils 2-fach maximiert).
5 - Für den Leistungsbereich der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI: Nachweis (Kammereintrag) der Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Erbringung der Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI Verantwortlichen: Landschaftsarchitekt gem. § 75 (1) VgV.
6 - Für den Leistungsbereich der Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI: Nachweis (Kopie der Abschlussurkunde oder des Abschlusszeugnisses) über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Bauingenieurwesen mit der Vertiefung Planung von Verkehrsanlagen.
Für die Zulassung zum Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb müssen die folgenden Eignungskriterien erfüllt werden:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden von mind. [Betrag gelöscht] EUR (jeweils 2-fach maximiert).
Für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38 HOAI
Erklärung über einen Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den Leistungsbereich der Freianlagen gem. §§ 38 HOAI im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre.
Erklärung über die Beschäftigtenanzahl von mind. 3 festangestellten Landschaftsarchitekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur/-planung im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre .
Für den Leistungsbereich Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI
Erklärung über einen Jahresumsatz von mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den Leistungsbereich der Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre.
Erklärung über die Beschäftigtenanzahl von mind. 2 festangestellten Absolventen der Fachrichtung Verkehrsplanung oder Bauingenieurwesen im Durchschnitt der vergangenen drei Geschäftsjahre.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert.
Als Berufsqualifikation für den Bereich Verkehrsplanung wird der Beruf Bauingenieur (mit Vertiefung Planung von Verkehrsanlagen) für die Leistungen gem. §§ 45 HOAI gefordert.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Landschaftsarchitekten können nur gemeinsam mit Verkehrsplanern als Teilnehmergemeinschaft teilnehmen. Die Ausloberin sieht zwingend eine Zusammenarbeit beider Fachdisziplinen vor. Die Federführung soll von der Fachdisziplin Landschaftsarchitektur übernommen werden.
Stadtplaner können am Verfahren teilnehmen, sind aber zur Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach den Kriterien:
LEITIDEE/KONZEPT
Entwurfsidee/ Leitgedanke
Flexibilität des Konzeptes
Gestaltung
Einbindung in die Umgebung, Zusammenhang Hafen - Lotsenviertel
Umgang mit dem Bestand
Einbindung in die Umgebung
Gestalterische Qualität des Entwurfs
Funktionale Qualität des Entwurfs
Städtebauliche Qualität und Freiraumgestaltung
Aufenthaltsqualität
Einbindung/Anknüpfung Radwegenetz
Denkmalpflegerischer Ansatz
Stadtökologie
Materialität/ Nutzbarkeit
Einbindung in den historischen Kontext
FUNKTION
Leistungs- und Programmerfüllung, Einhaltung vorgegebener Rahmenbedingungen
Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit
Nutzungskonzept
Räumlich-gestalterisches und räumlich-funktionales Konzept bezogen auf unterschiedliche Nutzergruppen
Erschließung und Durchwegung
Barrierefreiheit
Umsetzung der Planung in Bauabschnitten
Wirtschaftlichkeit
Einhaltung der vorgegebenen Kosten
Folgekosten für Pflege und Unterhaltung
Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Das Preisgericht kann weitere Kriterien für die Beurteilung entwickeln.
Die Ausloberin stellt die Wettbewerbssumme von insgesamt 52.000, - Euro (netto) bereit. Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (50%) 24.000,- Euro (netto)
2. Preis (30%) 14.400,- Euro (netto)
3. Preis (20%) 9.600,- Euro (netto)
2 Anerkennungen mit je 2.000,- Euro (netto)
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW.
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Im Übrigen erfolgt eine Versendung durch die Ausloberin nur, wenn die Teilnehmer eine geeignete Verpackung mit abgegeben haben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, in Textform zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht über die bekanntgegebene Vergabeplattform einzureichen. Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail, Fax oder Post sind nicht zulässig.
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform für einen uneingeschränkten und gebührenfreien Zugang zum Download bereit. Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post.
Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten "Verfahrenshinweise" und "Bewerbungsbogen" zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
Freianlagen gem. §§ 38 HOAI:
- Leistungsphasen 2-4 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI;
- Leistungsphasen 5-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen);
- Optionale Besondere Leistungen durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen).
Leistungsbereich Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI:
- Leistungsphasen 2-4 der Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI;
- Leistungsphasen 5-9 der Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI als optionale Beauftragung (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen);
- Optionale Besondere Leistungen durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen).
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs ab. Die Ausloberin wird der Empfehlung des Preisgerichts folgen und nach Verhandlungen mit den zur Beauftragung empfohlenen Preisträgern die Planungsleistungen, mindestens die LPH 2-4 und optional die LPH 5-9, an diese übertragen,
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Beabsichtigt durch die Ausloberin ist eine Beauftragung der LPH 1-9. Die Beauftragung der LPH 6-9 steht in Abhängigkeit einer positiven baufachlichen Prüfung und Fördermittelfreigabe durch den Fördermittelgeber.
Nur für den Fall, dass wichtige Gründe gegen eine der Preisgerichtsempfehlung entsprechende Beauftragung sprechen sollten, werden gemäß VgV Verhandlungen mit sämtlichen Preisträgern des Wettbewerbs aufgenommen.
Sofern diese wichtigen Gründe eintreten und mit allen Preisträgern verhandelt wird, wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Dazu werden alle Preisträger des Wettbewerbs zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert (Erstangebot), zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis fließt in dem Fall mit 45 % in die Bewertung mit ein.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Niedersachsen hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer Nr. 214-32-23/08 vergeben.
Voraussichtliche Termine des Verfahrens:
Bekanntmachung: 26 KW 2023; Versand Auslobung: 37. KW 2023; schriftliche Rückfragen: 38. KW 2023; Rückfragenkolloquium: 39. KW, Abgabe Arbeiten: 47. KW 2023; Preisgericht: 50/51. KW 2023.
Die finale Terminschiene wird allen Wettbewerbsteilnehmern mit Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb mitgeteilt.
Die Ausloberin weist darauf hin, dass es sich bei dem dargestellten Verfahrensablauf und dem voraussichtlichen Zeitplan lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sich die Ausloberin vorbehält, von dem zeitlichen und sachlichen Ablauf abzuweichen. Die genannten Termine sind dementsprechend ebenfalls vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der Änderung.
Falls es zu Änderungen des Verfahrens kommen sollte, so erfolgen diese transparent und diskriminierungsfrei. Die Ausloberin würde die Teilnehmer hierüber rechtzeitig informieren.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6G31
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.