Konstruktion Fähre Amt Neuhaus II Referenznummer der Bekanntmachung: 80.30.05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstraße 29A
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE935 Lüneburg, Landkreis
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lueneburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Konstruktion Fähre Amt Neuhaus II
Die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg beabsichtigt die Elbfähre "Amt Neuhaus" durch eine neue Fähre mit einem innovativen, methanelektrischen Antrieb und einer Nutzlast von mindestens 40 t zu ersetzen.
In diesem Verfahren soll ein Unternehmen mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung einer methanbetriebenen Fähre für den Dienst auf der Mittelelbe zwischen Bleckede und Neu Bleckede "Amt Neuhaus II" beauftragt werden.
Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügten Bauvorschrift.
Die Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Lüneburg beabsichtigt die Elbfähre "Amt Neuhaus" durch eine neue Fähre mit einem innovativen, methanelektrischen Antrieb und einer Nutzlast von mindestens 40 t zu ersetzen.
In diesem Verfahren soll ein Unternehmen mit der Konstruktion, dem Bau und der Lieferung einer methanbetriebenen Fähre für den Dienst auf der Mittelelbe zwischen Bleckede und Neu Bleckede "Amt Neuhaus II" beauftragt werden.
Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus der als Anlage 1 den Vergabeunterlagen beigefügten Bauvorschrift. Die Laufzeit des Vertrags ist abhängig von der vereinbarten Fertigungszeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen.
Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:
1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
- in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bewerber keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
WL 1: Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren
WL 2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. darüber, dass im Falle eines Vertragsschlusses eine solche abgeschlossen wird mit folgenden Deckungssummen: von EUR 5.000.000 für Personenschäden und EUR 5.000.000 für sonstige Schäden
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: von EUR 5.000.000 für Personenschäden und EUR 5.000.000 für sonstige Schäden
Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Projekten in den letzten maximal fünf Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen).
Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den - Benennung des Auftraggebers (sofern und soweit unter Wahrung des Datenschutzes möglich mit Ansprechpartner),
- Kurze Beschreibung des Projekts,
- Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung,
- Projektbeginn und Laufzeit,
- Auftragswert.
Die Referenzen müssen dabei folgende Mindestanforderungen abdecken:
- Bau, Reparatur oder Instandsetzung von Motorwagenfähren innerhalb der letzten fünf Jahre,
- Bau, Konstruktion, Neubau, Reparatur oder Umbau von Systemen zur Handhabung von Kraftstoffen mit einem Flammpunkt unterhalb 60°C innerhalb der letzten fünf Jahre.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen muss durch mindestens je eine Referenz belegt werden. Es ist auch zulässig, eine Referenz zur Abdeckung von beiden Mindestanforderungen heranzuziehen.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen abdecken:
- Bau, Reparatur oder Instandsetzung von Motorwagenfähren innerhalb der letzten fünf Jahre,
- Bau, Konstruktion, Neubau, Reparatur oder Umbau von Systemen zur Handhabung von Kraftstoffen mit einem Flammpunkt unterhalb 60°C innerhalb der letzten fünf Jahre.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der jeweiligen vorzulegen. Teilnahmeanträge müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDFD3UC
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."