IGS Stöcken in Hannover / Erweiterungsneubau und Teilumbau Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI (LP 1-9) Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0521-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
IGS Stöcken in Hannover / Erweiterungsneubau und Teilumbau Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI (LP 1-9)
Die IGS Stöcken in Hannover soll um einen 6. Zug erweitert werden.
Grundlage der Planung ist das Standardraumprogramm der Landeshauptstadt Hannover. Dieses kann nicht im Bestand abgebildet werden und erfordert einen Erweiterungsneubau mit einer BGF von ca. 3.150 m2. Aufgrund der Auslastung des Grundstücks, kann dieser nicht auf dem Schulgelände entstehen. Der Neubau soll auf einem gegenüberliegenden städtischen Grundstück entstehen. Im Neubau soll der 9. und 10. Jahrgang inkl. Nebenflächen, Fach- und Verwaltungsräume sowie der Ganztagsbereich für diese Schüler untergebracht werden.
Aufgrund der Umstrukturierung ist zusätzlich ein Teilumbau im 1. OG des Haupttraktes im Bestandsgebäude mit einer Fläche von
ca. 190 m2 erforderlich.
Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 17,5 Mio. € brutto geschätzt (KG 200 bis 700).
Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung und weitere Unterlagen stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Hannover
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude §§ 33 ff HOAI 2021, Leistungsphase 1 bis 9, für den Neubau sowie ein
Teilumbau im Bestandsgebäude.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Geprüft und gewertet werden die Angaben, Nachweise und Eigenerklärungen aus den Teilnahmeanträgen bzw. die von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), sowie die geforderten Referenzen entsprechend
der Bewertungsmatrix - Teilnahmewettbewerb.
Die Eignungsprüfung und Wertung im Teilnahmewettbewerb erfolgt in vier Schritten:
1. Prüfung auf Vollständigkeit der angeforderten Nachweise und Erklärungen
2. Prüfung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen u. ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung [§ 57 VgV ; ferner §§ 123-125 GWB]
3. Prüfung der Nachweise und Eigenerklärungen zur Erfüllung der Eignungskriterien
4. Wertung der Referenzen entsprechend der Bewertungsmatrix – Teilnahmewettbewerb – (im Vergleich zur auszuführenden Baumaßnahme)
Die Teilnahmeanträge und die Bewertungsmatrix - Teilnahmewettbewerb stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Es können auch Referenzprojekte eingereicht werden, die als verantwortliche Projektleitung bei einem früheren Arbeitgeber
selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
Berufen sich unterschiedliche Bewerber auf dieselbe Referenz, erfolgt die Wertung zugunsten des planungsbeauftragten Büros.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) bzw. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in
(Ergänzend siehe hierzu Abschnitt III.2.1 Angaben zu einem besonderen Berufsstand)
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bewerber ausgeschlossen.
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung im Original.
(z.B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft)
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall in Höhe von:
- bei Sachschäden min. 2.000.000 €
- bei Personenschäden in Höhe von min. 3.000.000 €
oder
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abgeschlossen wird.
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung
gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden.
Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen.
2. Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten drei Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
3. Angabe, ob der Bewerber beabsichtigt, unter Umständen einen Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben
oder zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt.
Falls ja, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Teilnahmeantrages oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer separat einzureichen.
Die Leistungsphasen 1-5 sind gem. § 47 (5) VgV direkt vom Bewerber selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen.
4. Als wertbare Büroreferenzen sind mind. zwei verschiedene, realisierte Projekte aus den letzten 5 Jahren (Fertigstellung - Beendigung LP 8
07/2018 bis 08/2023), mit den im Teilnahmeantrag geforderten Angaben einzureichen.
a. Referenz 1: Ein Neubauprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber aus dem Bereich Bildungseinrichtungen mit einem Investitionsvolumen (KG 300-400) von mind. 3 Mio. EUR (brutto) und einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad wie die Aufgabenstellung.
b. Referenz 2: Ein allgemeines Neubauprojekt (Nichtwohngebäude/mind. Honorarzone III) mit einem Investitionsvolumen (KG 300-400) von mind. 3 Mio. EUR (brutto) und einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad wie die Aufgabenstellung.
Hinweis:
Es ist je Referenz nur ein realisiertes Projekt einzureichen und es wird je Referenz nur ein Projekt gewertet.
Die Referenzen können im baulichen / räumlichen Kontext stehen.
Alle Nachweise sind gem. einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben.
Darüber hinaus sind die Referenzen jeweils separat in aussagefähiger, bewertbarer Form darzustellen (z.B. kurze nachvollziehbare Erläuterung zur Baumaßnahme, Bauzeit (Dauer), beauftragte Leistungsphasen, Bilder, Grundriss etc.).
Es können zur Darstellung der Referenzen pro Projekt max. 6 Einzelblätter in DIN A4 Format als Anlage eingereicht werden.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der Bewertungsmatrix - Teilnahmewettbewerb.
Der Teilnahmeantrag und die Bewertungsmatrix - Teilnahmewettbewerb stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind, oder
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt/in) und Geschäftssitz/ Wohnsitz in dem vom EWG-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommen ist; oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind und in einem der vorgenannten Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen
- zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebene Aufgabe mit den entsprechenden Leistungen gehört und
- deren bevollmächtigte Vertreter/innen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind,
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Bietergemeinschaften teilnahmeberechtigter natürlicher oder juristischer Personen.
Die zur Teilnahme an der Verhandlung ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer werden zur persönlichen Vorstellung vor einem Auswahlgremium eingeladen. Unter bestimmten Umständen kann die Vergabestelle die Bieter zu Verhandlungsgesprächen über eine
Web-Konferenz einladen.
Vorab sind von den Bietern auf der Grundlage einer Aufgabenbeschreibung ein Gestaltungskonzept, ein Honorarangebot sowie eine Präsentation einzureichen.
Die Vergabestelle bewertet die Bieter nach Zuschlagskriterien, die vorab in den Angebotsunterlagen bekannt gegebenen werden.
Alle Teilnehmer, die zur Verhandlung aufgefordert werden, und welche die Aufgabe vollständig und wertbar bearbeiten, erhalten eine
Aufwandsentschädigung.
Allgemeine Hinweise zur Intention, zum Ablauf und zur Wertung eines VgV-Verfahrens stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang
zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf https://www.meinauftrag.rib.de für Sie bereit.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich zu registrieren, damit Sie stets die aktuellen Informationen zum Verfahren von uns erhalten.
Ohne Registrierung obliegt es Ihnen selbst, sich auf dem aktuellen Stand zu halten, welchen Sie über das jeweils angepasste Downloadpaket erlangen können.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist elektronisch, an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform, zu stellen. Die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärungen oder Teilnahmeanträge und die geforderten Unterlagen sind bis zum (unter IV.2.2) genannten Zeitpunkt elektronisch an die unter Ziffer I.3 genannte Vergabeplattform zu übersenden. Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland