Dienstleistungsvertrag Textile Wäscheversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_06_29

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 126-401522)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Osnabrück GmbH
Postanschrift: Am Finkenhügel 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf & Logistik
E-Mail:
Telefon: +49 5414054-903
Fax: +49 5414054-998
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klnikum-os.de
Adresse des Beschafferprofils: www.klinikum-os.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsvertrag Textile Wäscheversorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: KOS_2023_06_29
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85112100 Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung, Reinigung, Instandhaltung und Lieferung von Krankenhauswäsche, Wischmops, o Bettwäsche (Inkontinenzunterlagen, Laken und Bezüge), Bettwaren (Einziehdecken und Kopfkissen-Inlets), Patientenhemden und Schutzkittel, Baby-Bekleidung und Kinder-Schlafanzüge, Frottierwaren (Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, etc.) sowie Bereichskleidung (Kasack und Hosen), Formteile (Mischgewebe),

Mangel-/Trockenwäsche, Kleinteile in Netzsäcken (Gurte, Liftertücher, etc.)

- AE Dekorationen wie (Dusch-)Vorhänge, (Über-)Gardinen,

Mitarbeiterwäsche, Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Service des existierenden Berufskleiderausgabesystems sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung.

Das Klinikum Osnabrück wird seit einigen Jahren durch ein externes Textilservice-Unternehmen versorgt und wird im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre ermitteln.

Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufsbekleidung, Wischtextilien und sterile Operationsmäntel sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport von auftraggebereigenen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte. S. Dokument "Leistungsbeschreibung".

Mit diesem Dienstleistungspartner soll voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des Auftraggebers beginnen.,

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 126-401522

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Anstatt:
muss es heißen:

Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass sie für die Ausführung des Auftrags grundsätzlich geeignet (leistungsfähig und fachkundig) sind und dass bei ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Angebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig in jeder Hinsicht ordnungsgemäß erbringt. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber gemäß

§§ 122 GWB, 42 ff. VgV anhand folgender Kriterien: Der Bewerber hat einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle

Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Hinblick auf die Russlandsanktionen der EU abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- /

Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine zusätzliche Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22 Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LkSG) abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, dass ihm die Verpflichtungen nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) vom 1.01.2020 bekannt sind und von ihm beachtet werden; insbesondere hat er die gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.

Darüber hinaus hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag auch Angaben über seinen Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:

- Personenschäden - EUR 5.000.000,00

- Sachschäden - EUR 5.000.000,00

- Vermögensschäden - EUR 500.000,00

- Bearbeitungsschäden - EUR 200.000,00

- Schlüsselverlust - EUR 50.000,00

Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:

Der Bewerber hat für das Inverkehrbringen der sterilen, textilen Operationsmäntel nachzuweisen ein Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 13485 "Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke (ISO 13485:2016); Deutsche Fassung EN ISO 13485:2016 + AC:2018 (+ A11:2021) für die Herstellung und Aufbereitung von Medizinprodukten, in Verbindung mit der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" vorzulegen. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Weiterhin ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.

Ebenfalls ist mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.

Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 700 Betten und 1600 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird

und

- mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Auftragswäsche bzw. Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird.

Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags über die Textile Vollversorgung bestehen keine Mindestanforderungen.

Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.

Die Bieter haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bieters darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 140065 beizulegen.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

06.10.2023

muss es heißen:

01.08.2023

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Bis zum 01.8.2023 müssen die Teilnahmeanträge über die Plattform eingereicht werden. Das Datum 06.10.2023 bezieht sich auf die Abgabe der finalen Angebote.

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