„Dienstleistungen im Bereich Logistik Messgeräteversand" Referenznummer der Bekanntmachung: 0559/22-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 152353730
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Dienstleistungen im Bereich Logistik Messgeräteversand"
siehe Punkt II.2.4 dieser Bekanntmachung.
Am Betriebssitz des Auftragnehmers
Das BfS/KEMF plant den Verleih von Personenexposimetern für den Nieder- und Hochfrequenzbereich als Instrument der Bürgerinformation und -aufklärung. Diese Messgeräte werden direkt am Körper getragen und erfassen entweder niederfrequente Magnetfelder oder hochfrequente elektrische Felder und sollen den Ausleihenden eine auf realen Mess-werten basierende Einschätzung und Bewertung der persönlichen Exposition gegenüber jenen Feldern ermöglichen. Die reine Messdauer beträgt etwa 24 Stunden. Zusammen mit dem Messgerät erhalten die Ausleihenden eine Anleitung in gedruckter Form sowie einen Fragebogen als ausfüllbares PDF-Dokument per E-Mail, der u.a. Informationen zu möglichen Expositionsquellen und über ein Protokoll Auskünfte zum Tagesablauf sammelt. Die Möglichkeit zur Ausleihe dieser Messgeräte wird vom BfS über die Wege der Öffentlichkeitsarbeit (Informationen auf der Internetpräsenz des BfS, auf Informationsveranstaltungen oder in Antwortschreiben auf Bürgeranfragen) bekannt gegeben.
Der Anbieter übernimmt die komplette Logistik des Messgeräteverleihs. Das BfS stellt dem Anbieter im ersten Schritt 10 Geräte für den Hoch- und 5 Geräte für den Niederfrequenz-bereich zur Verfügung, die Anzahl der Geräte kann sich in Zukunft, in Abhängigkeit von Nachfrage und Arbeitsauslastung jedoch erhöhen. Der Leistungszeitraum beträgt zwei Jahre.
Die Leistungserbringung hat datenschutzfreundlich zu erfolgen. Alle relevanten geltenden gesetzlichen Vorgaben, wie bspw. DSGVO und BDSG, sind zu befolgen. Zwischen dem Anbieter und dem BfS ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit umfangreichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zu schließen, in dem alle datenschutzrechtlichen Abmachungen zu treffen sind.
Die Abrechnung der Kosten soll pro durchgeführtem Verleihvorgang erfolgen. Ein Teil der Kosten soll zur Steuerung der Nachfrage vom Entleiher als Gebühr i. H.v. [Betrag gelöscht] EUR erhoben werden, die Differenz übernimmt das BfS. Es sind mehrere Zahlungsmöglichkeiten für den Entleiher vorzusehen und deren Einfluß auf Dauer des Ausleihzyklus und eventuelle Kostenerhöhung anzugeben. Zivilrechtlich ist vorgesehen zwischen dem BfS und dem AN einen typengemischten Vertrag als Dienstleistung i.S.d. § 611 BGB und Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) abzuschliessen. Damit wird der AN wiederum verpflichtet mit den Nutzern (Entleihern der Geräte) ebenfalls, die Vereinbarung eines "Leihvertrags" für das BfS vozunehmen, welcher zwischen dem BfS und den Nutzern gem. § 598 BGB unentgeltlich erfolgt. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123,124 GWB (siehe Bewerbunfgsbedingungen + Anlage A)
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, mit einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Kriterien zu erfüllen:
Referenzen:
Es ist ein vergleichbares Referenzprojekt im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Alternativ kann anstelle einer Referenz eine Eigenerklärung über eigene geschäftliche Betätigungen auf dem Gebiet eingereicht werden. Die Referenz oder Eigenerklärung ist über die ausgefüllte „Anlage D - Formblatt Unternehmensreferenzen“ mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang gleichwertig ist.
Das bezieht sich auf terminliche und logistische Absprachen mit den Interessenten inkl. Identitätsprüfung, logistische Abwicklung (Verpackung, Versand, Entpackung, Prüfen der Geräte) sowie Auslesen und Abspeichern von Messdaten der entliehenen Geräte.
Es ist ein Nachweis über den Abschluss einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, mit einer aktuellen Gültigkeit vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen ab dem 27. November 2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnr. 0559/22 sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bfs.de