Niedersachsen Ports Wilhelmshaven Referenznummer der Bekanntmachung: 5RV23-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pazifik 1
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassung Wilhelmshaven
E-Mail:
Telefon: +49 442140980990
Fax: +49 442140980996
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niedersachsenports.de
Postanschrift: Hindenburgstr. 26-30
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 44135020413
Fax: +49 44135020999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Niedersachsen Ports Wilhelmshaven
Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
26388 Wilhelmshaven
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG ist der größte Infrastrukturbetreiber öffentlicher Seehäfen in Deutschland. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen.
Wilhelmshaven ist der drittgrößte Seehafen und einzige Tiefwasserhafen Deutschlands. Er liegt an der Bundeswasserstraße Jade und besteht im Wesentlichen aus zwei Bereichen, dem am Tiefwasser gelegenen tideoffenen Außenhafen sowie dem durch eine der
weltweit größte Doppelschleusen zugänglichen tidefreien Inneren Hafen.
Die gute seewärtige Zufahrt mit kurzer Revierfahrt und großen Wassertiefen prädestiniert den Seehafen Wilhelmshaven als Multifunktionshafen für feste und flüssige Massengüter sowie für den Containerverkehr mit Megalinern. Der Umschlag von fossilen Energieträgern wie Kohle, Rohöl und Gas (LNG) macht den Hafen zur größten energiedrehscheibe Deutschlands. Hinzukommen zahlreiche Dienstleistungen für die On- und Offshore Windenergie. Im Inneren Hafen werden unterschiedliche Stück- und Massengüter sowie Offshore- und Projektladung umgeschlagen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden hier auch maritime Dienstleistungen von mehreren Werften und schifffahrtsaffinen Betrieben.
Für die Hafenanlagen Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) im Äußeren Hafen und Hannoverkai im Inneren Hafen des Seehafen Wilhelmshaven gelten die internationalen Anforderungen nach dem Internationalen Code für die Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ISPS-Code). Hierzu wurden diese Hafenbereiche mit einer Zaunanlage umgeben und entsprechende Zugänge für den Personen- und Straßenverkehr geschaffen.
Die im Rahmen der notwendigen Kontrolle und Überwachung der ISPS-Anlage und deren Zugängen durchzuführenden Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- Eintragungen im Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder in ein vergleichbares Register des Herkunftslandes
- Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zu den für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Arbeitskräften
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass für die Abgabe des Angebots in Umsetzung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) Erklärungen zur Tariftreue gem. § 4 NTVergGund über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsverordnung (NKernVO) gefordert werden. Diesbezüglich ist Niedersachsen Ports auch verpflichtet, besondere Ausführungsbedingungen
festzulegen. Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichtvorliegen der geforderten Erklärungen nach
Anforderung von Niedersachsen Ports sowie die Weigerung unangemessen niedrige Angebotspreise aufzuklären gem. NTVergG zum Ausschluss
eines Angebotes führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtige sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de einzureichen.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur elektronischen Angebotsabgabe als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D451136796 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebote -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/bieterassistent.
1. Die hier zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen werden von Niedersachsen Ports als „kritische Aufgaben" i.S.d. § 47 SektVO definiert. Diese sind von dem (dann) Auftragnehmer selbst auszuführen. Eine Ausführung dieser Aufgaben durch Drittunternehmen ist unzulässig.
Soweit Eignungsnachweise (insbesondere Referenzen) gefordert werden, die maßgeblich auch die vorstehend definierten kritischen Aufgaben umfassen, ist diesbezüglich ein Rückgriff auf Drittunternehmer ebenfalls nicht zulässig.
2. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) darauf hinzuweisen.
3. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
4. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Angebote zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
5. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz1 Satz2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland