Softwarelösung (SaaS) für ein elektronisches Fahrtenbuch inkl. zugehöriger Hardware Referenznummer der Bekanntmachung: AS230077
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tiergartenstraße 39
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kluth, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 51189879-0
Fax: +49 51189879-295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarelösung (SaaS) für ein elektronisches Fahrtenbuch inkl. zugehöriger Hardware
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Softwarelösung (SaaS) sowie zugehöriger Hardware für ein elektronisches Fahrtenbuch für ca. 400 Fahrzeuge.
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrag über die Bereitstellung einer Softwarelösung (SaaS) sowie zugehöriger Hardware für ein elektronisches Fahrtenbuch für ca. 400 Fahrzeuge.
Einmalige Option der Verlängerung ein (1) weiteres Jahr durch den Auftraggeber.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der eingereichten Referenzen. Die Bewertung erfolgt anhand der eingereichten ausgefüllten Formblätter Referenzen inkl. deren Anhänge (eigene Unterlagen). Jede der eingereichten Referenzen wird anhand des in dem Informationsschreiben zum Teilnahmewettbewerb unter Ziffer 3.1.8 definierten Punktesystems bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Unternehmensinformationen
1.2 Handelsregisterauszug
1.3 Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 GWB
1.4 Haftpflichtversicherung: Einzureichen ist zunächst eine Eigenerklärung des Bieters über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens 500 000,- EUR nebst einer schriftlichen Bestätigung eines in Europa zugelassenen Versicherungsinstituts über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens 500 000,- EUR.
Alternativ genügt der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgenannten Mindestvoraussetzungen.
2.1 Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jew. pro Geschäftsjahr
2.2 Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der Leistungsbeschreibung
3.1 Zertifizierung nach ISO 27001 oder Eigenerklärung über Erfüllung einer vergleichbaren Norm
3.2 Zertifizierung des technischen Betreibers der Softwarelösung nach ISO 27001 oder einer vergleichbaren Norm
3.3 Der Bewerber bzw. ein Mitgleid der Bewerbergemeinschaft ist entweder der Hersteller oder ein Partnerunternehmen des Herstellers der anzubietenden Software.
3.4 Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bietet eine finanzamt-konforme Softwarelösung für ein elektronisches Fahrtenbuch seit mindestens 3 Jahren aktiv an.
3.5 Referenzen über mindestens zwei (2) Projekte aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter der Angabe des Rechnungswerts, des Lieferumfangs, sowie Nennung des Kunden inkl. Ansprechpartner mit Telefonnummer. Als vergleichbare Referenz gilt eine Software-Lösung für ein elektronisches Fahrtenbuch, die als Software as a Service (SaaS), mit OBD-Steckern in den Fahrzeugen und mit der einer zum vorliegenden Verfahren vergleichbaren Anzahl von Fahrzeugen (ca. 400) betrieben wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.