HA 53 Aurich/Emden Heydt
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bolardusstraße 20
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.anevita.de/
Abschnitt II: Gegenstand
HA 53 Aurich/Emden Heydt
Die Auftraggeberin beabsichtigt die Erweiterung der Aktenauslagerung des Standortes Emden um die Standorte Aurich und Norden.
Aurich Sitz der Auftraggeberin
Die Erweiterung um die beiden Standorte Aurich und Norden beinhaltet folgende Arbeiten:
- Es handelt sich insgesamt um ca. 5.500 lfd. Meter Akten in Aurich und Norden, die ausgelagert werden sollen
- Anlieferung der zur Auslagerung benötigten Materialien
- Entnahme der Akten aus den Regalen in der Sortierreihenfolge
- Falten der Archivkartons
- Verpacken von mehreren Patientenakten, abhängig von der Aktenstärke, in einen Karton durch Mitarbeiter des Auftragnehmers.
- Das Maximalgewicht pro Karton beträgt ca. 25 Kilogramm.
- Bekleben der Archivkartons mit einem Barcodeetikett
- Jeder Karton erhält eine eindeutige Nummer.
- Elektronische Erfassung je Karton im Aktenverwaltungssystem C[depot] (pro Karton wird der Inhalt gem. der ersten und der letzten Akte (Geburtsdatum von/bis, alphabetisch von/bis, Behandlungsjahr und Vernichtungsdatum) erfasst).
- Stapeln der Archivkartons auf Paletten
- Verpacken (Einstretchen der Palette) der Palette
- Transport der Paletten/Kartons bis zum LKW
- Be- und Entladen des LKWs
- Scan on demand
- Voraussetzungen:
- Installiertes Archivsystem beim Auftraggeber
- Installiertes C[act]-System beim Auftraggeber
- Installierter C[serve]-Dienst zum Datentransfer beim Auftraggeber
- Valide Patientenstammdaten stehen dem Auftragnehmer zur Verfügung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Auftraggeberin beabsichtigten die bisherige Akteneinlagerung physischer Patientenakten zu erweitern. Die bisherigen Auslagerungen erfolgten durch die gleiche Auftragnehmerin. Da es sich um sensible und schutzbedürftige Daten handelt sieht die Auftraggeberin hier durch die Verringerung der Anzahl der beteiligten Menschen ein Sicherheitsvorteil. Darüber hinaus wird durch die Erfahrung sichergestellt, dass die Archivierung so durchgeführt, dass keine Fehler bei der Archivierung passieren können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Gartenstraße 87
Ort: Rottenburg
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72108
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 747298680
Internet-Adresse: www.heydt.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum
Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die
entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen
Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft
liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag
der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten
wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist
gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html