Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug (LF 20) Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-2023-0071
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail:
Telefon: +49 51512021378
Fax: +49 51512021569
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug (LF 20)
LOS 1: Lieferung eines Fahrgestelles für LF 20
LOS 2: Lieferung eines Aufbaus für LF 20
LOS 3: Lieferung der Teilbeladung für LF 20
Lieferung eines Fahrgestelles für LF 20
Stadt Hameln
LOS 1: Lieferung eines Fahrgestelles für LF 20
Lieferung und Montage eines Abbiegeassistent LUIS mit separatem Display an der A-Säule der Beifahrerseite (Förderfähig).
Lieferung eines Aufbaus für LF 20
Stadt Hameln
LOS 2: Lieferung eines Aufbaus für LF 20
A) Lieferung und Montage eines Abbiegeassisten LUIS mit separatem Display an der A-Säule der Beifahrerseite (Förderfähig).
B) Mechanische Leiterentnahmehilfe für die Schiebleiter.
C) Lieferung und Montage eines Schnelleinsatzstellentaster für folgende Funktionen: Blaulicht, Heckwarnsystem, Umfeldbeleuchtung (und wenn technisch möglich auch das Warnblinklicht).
D) Mehrpreis für die Lieferung und Montage eines Löschwassertanks mit einem nutzbaren Löschwasserinhalt von 3500 Liter, anstatt der geforderten min. 3000 Liter.
E) Mehrpreis für die Lieferung und Montage eines Löschwassertanks mit einem nutzbaren Löschwasserinhalt von 4000 Liter, anstatt der geforderten min. 3000 Liter.
F) Mehrpreis für die Lieferung und Montage eines Löschwassertanks mit einem nutzbaren Löschwasserinhalt von 4500 Liter, anstatt der geforderten min. 3000 Liter.
G) Lieferung und Montage einer automatischen Wasserzuführungsregulierung für die Feuerlöschkreiselpumpe.
H) Lieferung und Montage eines Auszuges im G1 oder G2 mit Lochblech (aus Alu oder Edelstahl), zur Aufnahme von langen Ausrüstungsgegenständen wie Schaufel, Besen, etc.. Die genaue Größe und Bestückung der Schwenkwand ist im Planungsgespräch festzulegen.
I) Lieferung und Montage einer Heckklappe mit Rollladen, anstatt eines kompletten Rollladen im GR.
Lieferung der Teilbeladung für LF 20
Stadt Hameln
Los 3: Teilbeladung für LF 20
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zur Eintragung im Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist,
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der - Eigenerklärung zur Eignung - genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung" befindet sich in den Vergabeunterlagen und kann hier eingesehen werden: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-
2023-0071
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern einzureichen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem
Angebot einzureichen:
- Referenzliste mit min. 5 vergleichbaren Fahrzeugen (nur Los 2)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-
2023-0071. Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.