Hosting, Betreuung und technische Weiterentwicklung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hosting, Betreuung und technische Weiterentwicklung
Die BGE sucht einen Dienstleister, der drei Angebote hostet, eigenständig technisch betreut (u.a. Updates, Bug Fixes, Erreichbarkeit), der BGE einen entsprechenden Support bietet und die Angebote in Absprache mit der Online-Redaktion der BGE laufend technisch weiterentwickelt.
Die BGE sucht einen Dienstleister, der drei Angebote hostet, eigenständig technisch betreut (u.a. Updates, Bug Fixes, Erreichbarkeit), der BGE einen entsprechenden Support bietet und die Angebote in Absprache mit der Online-Redaktion der BGE laufend technisch weiterentwickelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Formulars 124_LD Eigenerklärung Bieter
Der Bieter hat auf max. drei Din-A4-Seiten sein Unternehmen (plus ggf. involvierte Subunter-nehmen) vorzustellen. Daraus soll eine Marktzugehörigkeit von mindestens fünf Jahren her-vorgehen.
• Drei Referenzprojekte unterschiedlicher Kunden zu ähnlichen Tätigkeiten (nur TYPO3, z. B. Neuprogrammierung, technische Weiterentwicklung und / oder optische- und designerische Modernisierung) aus den letzten 5 Jahren mit kurzer Beschreibung (Angaben: Auftraggeber, Links zu den betreuten Internetangeboten, Leistungsgegenstand / gesetzte Schwerpunkte, Leistungszeitraum, Ansprechpartner*innen auf Kundenseite).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.