Aufbereitung, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: V_Sch_2023-24
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 11
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5331-84309
Fax: +49 533184405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbereitung, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)
Aufbereitung, Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Abfallwirtschaftsbetrieb als Teil der Wirtschaftsbetriebe Landkreis Wolfen-büttel ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb mit der Wahrnehmung der Abfallentsorgung im Kreis Wolfenbüttel betraut. Der Abfallwirtschafts-betrieb entsorgt den Abfall von rd. 120.000 Einwohnern.
Einen Überblick über die Abfallwirtschaft des Landkreises Wolfenbüttel gibt die Internetseite http://www.alw-wf.de/.
Die Organisation der Altpapiersammlung (PPK - Sammlung) sowie die Bereitstellung der Sammelbehälter erfolgt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb, der auch für die Entsorgung der Abfälle zuständig ist. Im Rahmen der Zuständigkeit für die Abfallentsorgung lässt der Abfallwirtschaftsbetrieb die Verwertung von Altpapier (PPK) durch Dritte erledigen.
Mit dieser Ausschreibung soll die Verwertung von getrennt erfasstem Altpapier an einen Bieter vergeben werden. Die Schnittstelle zum Abfallwirtschaftsbetrieb liegt bei der Übernahme (Eigentumsübergang) des Altpapiers in die vom Bieter bereitzustellenden Transportbehälter an der Übergabestelle des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Wolfenbüttel.
Die Vertragslaufzeit ist vom 01.01.20204 bis 31.12.2025 (Grundlaufzeit) festgelegt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages zu unveränderten Konditionen durch einseitige Erklärung einmalig um 1 Jahr zu verlängern (einseitige Vertragsverlängerung).
Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital zugelassen.
Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 25.07.2023 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages durch einseitige Erklärung zu unveränderten Konditionen einmalig um 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber wird die Eignung der Bieter im Sinne von § 122 GWB und anhand festgelegter Kriterien überprüfen. Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung wird anerkannt.
Der Nachweis der Eignung kann außerdem durch die Eintragung in ein anerkanntes Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen.
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Alternativ sind auch für die vorgesehenen Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung sowie sämtliche nachstehend aufgeführten Unterlagen abzugeben.
Bei gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind die erforderlichen Nachweise und Erklärungen von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Näheres entnehmen Sie der Übersicht der einzureichenden Erklärungen und Nachweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 413152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.