RV Reinigung Unterkunftstextilien Referenznummer der Bekanntmachung: 6002506188-BwDLZ Bergen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedersachsen-Kaserne, Bergen-Hohne MB 28
Ort: Lohheide
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FM 9
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV Reinigung Unterkunftstextilien
Abschluss von Rahmenverträgen zur Reinigung von Unterkunftstextilien
Los 1 Standort Lohheide/Osterheide
29303 Lohheide u. 29683 Osterheide
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Reinigung von Unterkunftstextilien an den Standorten Lohheide und Osterheide gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Vertragsunterlagen für die Dauer von 4 Jahren.
siehe Checkliste Vergabeunterlagen
Los 2 Standort Fallingbostel
29683 Fallingbostel
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Reinigung von Unterkunftstextilien am Standort Camp Fallingbostel gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Vertragsunterlagen für die Dauer von 4 Jahren.
siehe Checkliste Vergabeunterlagen
Los 3 Standort Faßberg
29328 Faßberg
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Reinigung von Unterkunftstextilien am Standort Fliegerhorst Faßberg gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Vertragsunterlagen für die Dauer von 4 Jahren.
siehe Checkliste Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB (B-V 034);
Eigenerklärung gemäß BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (VO-2022-833)
Nachweis/Eigenerklärung zur bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Kooperationsvereinbarung mit mindestens 2 weiteren Wäschereien
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Weitere Information siehe Checkliste Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit