GROWTH - Gemeinsam in der Region Osnabrück-Lingen: Wandel durch Teilhabe - hier: Teilprojekt: Mixed-Reality-Landschaften
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Albrechtstraße 30
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochschule-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
GROWTH - Gemeinsam in der Region Osnabrück-Lingen: Wandel durch Teilhabe - hier: Teilprojekt: Mixed-Reality-Landschaften
Es sollen im Rahmen des geplanten Teilprojekts "Mixed-Reality-Landschaften" die Visualisierungen unterschiedlichster Ergebnisse mit Hilfe einer mobilen Augmented-Reality-Anwendung vorgenommen werden. Des Weiteren soll darüber hinaus auch die Entwicklung der entsprechenden Protokolle und Datenbanken koordiniert unterstützt werden.
Es sollen im Rahmen des geplanten Teilprojekts "Mixed-Reality-Landschaften" die Visualisierungen unterschiedlichster Ergebnisse mit Hilfe einer mobilen Augmented-Reality-Anwendung vorgenommen werden. Des Weiteren soll darüber hinaus auch die Entwicklung der entsprechenden Protokolle und Datenbanken koordiniert unterstützt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Unternehmen LandPlan OS GmbH soll im Rahmen des geplanten Teilprojekts „Mixed-Reality-Landschaften“ die Visualisierung der unterschiedlichen Ergebnisse der Arbeitsgruppe mit Hilfe einer mobilen Augmented-Reality-Anwendung vornehmen. Aufgrund der Erfahrung des Unternehmens bei der Anbindung von GIS-Datenbanken und Protokollen, soll darüber hinaus auch die Entwicklung der entsprechenden Protokolle und Datenbanken koordiniert unterstützt werden. Da die Hochschule Osnabrück davon ausgeht, dass ein Großteil der virtuellen Umweltszenarien nicht in Echtzeit über die Hardware eines mobilen Endgeräts berechnet werden kann, muss ein Teil der Szenarien über Cloud- bzw. Server-Anwendungen vorberechnet werden. Die Ergebnisse der Simulation müssen dann kompakt zur mobilen Anwendung übertragen und von dieser für die Visualisierung interpretiert werden. Diese Art der Interkommunikation zwischen den Systemen setzt ein hohes Maß an Expertise und Abstimmung auf beiden Seiten voraus (Hochschule & Unternehmen). Das Unternehmen soll darüber hinaus den Entwicklungsprozess beratend unterstützen und frühzeitig Probleme, die auf das Protokoll als auch die Visualisierung zurückzuführen sind, identifizieren und aktiv an deren Lösung mitarbeiten.
Das Unternehmen LandPlan OS GmbH hat sich auf die Visualisierung von Landschafts-Planungsvorhaben mit Hilfe neuer immersiver Technologien spezialisiert. So können zum Beispiel Planungsvorhaben für Windkraft-Anlagen, Verkehrswege und Freileitungen mit Hilfe von neuartigen Technologien wie z. B. Augmented- und Virtual-Reality in Echtzeit mit der Software des Unternehmens visualisiert werden. Die technischen Grundlagen für die entwickelte Software gehen auf ein Forschungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück im Jahr 2017 bis 2019 namens „Modal-MR – Entwicklung einer Mixed-Reality Anwendung zur Mobilen Darstellung von Landschaftsplanungsprozessen“ zurück, das durch das Land Niedersachsen und die Europäische Union im Rahmen eines EFRE-Projekts gefördert wurde. Während der Projektlaufzeit wurde ein Backend-System mit einer GIS-Datenbank in Verbindung mit einer mobilen Augmented-Reality-Anwendung als Frontend zur Visualisierung von Windkraft-Anlagen und Freileitungen entwickelt. Hierzu wurde ebenfalls ein eigenes Protokoll zur Datenkommunikation entwickelt. Dieses Software-System wurde durch das Unternehmen in den letzten Jahren weiterentwickelt und bildet jetzt die Basis für die Visualisierung von unterschiedlichen Anwendungsszenarien im Landschaftsbau. Da Teile des Software-Systems mit der Hochschule zusammen entwickelt wurden, ist eine Erweiterung der Software für die Bedürfnisse des GROWTH-Projekts reibungslos möglich. Dies betrifft insbesondere die Erweiterung des Protokolls und die Anbindung der neuen Simulationsverfahren für die immersive Visualisierung.
Da das Projekt eine enge Verzahnung zwischen den einzelnen Akteuren voraussetzt, kommt eine Auftragsvergabe an ein Unternehmen, dessen interne Software-Architektur nicht bekannt ist, für das Teilvorhaben Mixed-Reality-Landschaften nicht in Frage. Dies resultiert insbesondere aus der oben erwähnten Verwendung des Protokolls zur Datenkommunikation, welches eine proprietäre Eigenentwicklung der Landplan OS GmbH und der Hochschule Osnabrück ist. Dieses Protokoll bildet die Grundlage zur effizienten Datenübermittlung zwischen dem GIS-Backend, welches eine Vielzahl an selbstentwickelten Services anbietet, und unserer Visualisierungssoftware. Eine Neuentwicklung des Protokolls würde den Umfang im Rahmen des GROWTH-Projekts definitiv übersteigen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GROWTH – Gemeinsam in der Region Osnabrück-Lingen: Wandel durch Teilhabe – hier: Teilprojekt: Mixed-Reality-Landschaften
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber ist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem Zuschlag eine Wartefrist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten, bevor er den Vertrag abschließt. Innerhalb dieser Zeit kann die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, auf Antrag eines Betroffenen bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden.
§ 135 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.