Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0167
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 119-375305)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
E-Mail:
Telefon: +49 511/30285-0
Fax: +49 511/30285-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg.
Ca. 1.303 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 13.787.428 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 4 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum: 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist
unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 8 VgV eine Frist festlegen, die 10 Tage,
gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die jeweiligen Settlementpreise der Year Futures für Energie sind in letzter Zeit um jeweils über 200%
gegenüber den jeweiligen Settlementpreisen der Year Futures für Energie zum 30.06.2022 gestiegen. Ein
weiterer Preisanstieg ist aufgrund der Marktsituation zu befürchten.
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit wegen besonderer
Dringlichkeit auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Tag nach der Absendung der Aufforderung zur
Angebotsabgabe festgelegt.
Verhandlung:
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 2. Stufe den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote der 2. Stufe zu
vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden Sie dann in der 2. Stufe mit gesonderten
Schreiben dazu eingeladen. In der 2. Stufe werden ggf. auch alternative Beschaffungsmodelle verhandelt.
Keine zusätzlichen Angaben.