Ex-Post-Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: NBank - "Personalmanagementsystem"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12 - 16
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post-Bekanntmachung
Die NBank beabsichtigt, eine Personalmanagement-Software als Software as a Service (SaaS) einzuführen.
Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Günther-Wagner-Allee 12 - 16 30177 Hannover
Die NBank beabsichtigt eine Personalmanagement-Software als Software as a Service (SaaS) einzuführen.
Das Personalmanagementsystem (PMS) soll die Transparenz, die Nachvollziehbarkeit, den Informationsfluss sowie Terminverfolgung, Wiedervorlagen und Vorgangsbearbeitung systemseitig unterstützen und optimieren. Eine einheitliche Benutzeroberfläche und leichte Bedienbarkeit sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter steigern. Zukünftige Veränderungen sollen unterstützt werden.
Vorgesehen ist der Einsatz eines PMS im Personalbereich mit verschiedenen Sachgebieten, die auch eigenständig sein können. Primäre Sachgebiete sind: Personaladministration, Planstel-lenmanagement, Personalplanung, Personalreporting, Personalinformation und E-Personalakte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hafenweg 14
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2A6G0K
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 135 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.