Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup Referenznummer der Bekanntmachung: 021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstraße 5
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4403979517
Fax: +49 44039795817
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauakademie-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup
Der Auftrag betrifft die Trockenbauarbeiten für den Neubau von zwei Lehrwerkhallen des BauABC Rostrup
Trockenbau Gebäude 14 (Kurzzeichen: TrockGeb14)
26160 Bad Zwischenahn
- ca. 897 qm Akustik-Rasterdecken
- 9 Stück Lichtkuppeldome
Trockenbau Gebäude 30 (Kurzzeichen: TrockGeb30)
26160 Bad Zwischenahn
- ca. 293 qm Akustik-Rasterdecken
- 1 Stück Lichtkuppeldome
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau Gebäude 14 (Kurzzeichen: TrockGeb14)
Postanschrift: Am großen Stein 20
Ort: Hesel
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26835
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau Gebäude 30 (Kurzzeichen: TrockGeb30)
Postanschrift: Am großen Stein 20
Ort: Hesel
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26835
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.