Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup Referenznummer der Bekanntmachung: 030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstraße 5
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4403979517
Fax: +49 44039795817
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauakademie-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup
Neubau von zwei Lehrwerkhallen für das BauABC in Rostrup
Schlosserarbeiten Gebäude 14 (Kurzzeichen: SchlossGeb14)
26160 Bad Zwischenahn
- 2 Stück Außen-Fluchttreppen
- ca. 57 Stück Anprallschutz außen
- ca. 40 m Edelstahlhandlauf
Schlosserarbeiten Gebäude 30 (Kurzzeichen: SchlossGeb30)
26160 Bad Zwischenahn
- ca. 28 Stück Anprallschutz außen
- ca. 33 m Edelstahlhandlauf
Vordach Gebäude 14 (Kurzzeichen: VordGeb14)
26160 Bad Zwischenahn
- 1 Stück Vordachanlagen mit Glaseindeckung
Länge/Breite ca. 21,4 m x 5,5m
- 1 Stück Vordachanlagen mit Glaseindeckung
Länge/Breite ca. 25,5 m x 5,5m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosserarbeiten Gebäude 14 (Kurzzeichen: SchlossGeb14)
Postanschrift: Gewerbegebiet Querkanal 3
Ort: Surwold
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26903
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosserarbeiten Gebäude 30 (Kurzzeichen: SchlossGeb30)
Postanschrift: Gewerbegebiet Querkanal 3
Ort: Surwold
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26903
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vordach Gebäude 14 (Kurzzeichen: VordGeb14)
Postanschrift: Am Sieltief 1
Ort: Brake
NUTS-Code: DE94G Wesermarsch
Postleitzahl: 26919
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.