E-Bus-System, Batterie Solobusse mit Gelegenheitsladung Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / 118 (2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 54120022360
Fax: +49 54120023126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Bus-System, Batterie Solobusse mit Gelegenheitsladung
Lieferung von Batterie Solobussen zum Einsatz im Liniennetzbetrieb der Stadtwerke Osnabrück AG.
Stadtwerke Osnabrück AG Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück
Rahmenvereinbarung über den Kauf von maximal 19 Stück Batterie Solobussen mit Schnellladefunktion und Nachladung über Nacht an der Bestandsladeinfrastruktur.
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben. Die Gründe wurden den Bieter schriftlich mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde aufgehoben. Die Gründe wurden den Bieter schriftlich mitgeteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM66GJB
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.