Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0162
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
E-Mail:
Telefon: +49 511/30285-0
Fax: +49 511/30285-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg.
Ca. 4.678 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 59.729.288 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 12 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum: 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Celle“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 877 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 12.397.951 kWh/a.
Losteilnehmer:
157503 UHV Fuhse-Aue-Erse
351000 Landkreis Celle
351002 Gemeinde Ahnsbeck
351004 Stadt Bergen
351010 Gemeinde Faßberg
351024 Gemeinde Winsen (Aller)
351026 Gemeinde Südheide
351401 Gemeinde Eschede
351403 Samtgemeinde Lachendorf
351501 Wirtschaftsbetriebe Allertal GmbH
351504 Abwasserentsorgung Südheide GmbH
351507 Wirtschaftsbetriebe Südheide GmbH
„Lüneburg / Lüchow“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 606 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 9.877.565 kWh/a.
Losteilnehmer:
354407 Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
355000 Landkreis Lüneburg
355002 Gemeinde Amelinghausen
355008 Gemeinde Betzendorf
355013 Flecken Dahlenburg
355027 Gemeinde Oldendorf (Luhe)
355029 Gemeinde Rehlingen
355034 Gemeinde Sodersdorf
355037 Gemeinde Tosterglope
355401 Samtgemeinde Amelinghausen
355403 Samtgemeinde Dahlenburg
355500 GfA Lüneburg gkAöR
„Osterholz“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 111 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 879.076 kWh/a.
Losteilnehmer:
356509 Kulturstiftung Landkreis Osterholz
356001 Gemeinde Axstedt
356003 Gemeinde Hambergen
356004 Gemeinde Holste
356006 Gemeinde Lübberstedt
356010 Gemeinde Vollersode
356401 Samtgemeinde Hambergen
„Heidekreis“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 302 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 2.718.929 kWh/a.
Losteilnehmer:
358401 Samtgemeinde Ahlden
358402 Samtgemeinde Rethem (Aller)
358403 Samtgemeinde Schwarmstedt
„Stade“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 1.582 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 14.340.159 kWh/a.
Losteilnehmer:
359000 Landkreis Stade
359003 Gemeinde Apensen
359006 Gemeinde Beckdorf
359013 Gemeinde Drochtersen
359014 Gemeinde Düdenbüttel
359015 Gemeinde Engelschoff
359019 Gemeinde Großenwörden
359022 Gemeinde Hammah
359025 Gemeinde Himmelpforten
359028 Gemeinde Jork
359037 Gemeinde Sauensiek
359401 Samtgemeinde Apensen
359402 Samtgemeinde Fredenbeck
359403 Samtgemeinde Harsefeld
359405 Samtgemeinde Horneburg
359406 Samtgemeinde Lühe
359407 Samtgemeinde Nordkehdingen
359409 Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
359500 Altenpflege Landkreis Stade gGmbH
Verden“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 485 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.085.496 kWh/a.
Losteilnehmer:
361003 Gemeinde Dörverden
361005 Gemeinde Kirchlinteln
361006 Flecken Langwedel
361401 Samtgemeinde Thedinghausen
361501 Abwasserzweckverband Thedinghausen/Bruchhausen-Vilsen
„AZV Oyten/Ottersberg“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 99 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 1.191.169 kWh/a.
Losteilnehmer:
361500 Abwasserzweckverband Oyten/Ottersberg
„Stadt Bleckede“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 141 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 684.413 kWh/a.
Losteilnehmer:
355009 Stadt Bleckede
„Stadt Bad Fallingbostel“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 144 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 2.389.451 kWh/a.
Losteilnehmer:
358008 Stadt Bad Fallingbostel
„Kurgesellschaft Bevensen GmbH“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für 1 Abnahmestelle mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 1.950.000 kWh/a.
Losteilnehmer:
360500 Kurgesellschaft Bevensen GmbH
„Landkreis Heidekreis“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 52 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.616.563 kWh/a.
Losteilnehmer:
358000 Landkreis Heidekreis
„Landkreis Verden (Aller)“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 278 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.598.516 kWh/a.
Losteilnehmer:
361000 Landkreis Verden (Aller)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 8 VgV eine Frist festlegen, die 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die jeweiligen Settlementpreise der Year Futures für Energie sind in letzter Zeit um jeweils über 200% gegenüber den jeweiligen Settlementpreisen der Year Futures für Energie zum 30.06.2022 gestiegen. Ein weiterer Preisanstieg ist aufgrund der Marktsituation zu befürchten.
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit wegen besonderer Dringlichkeit auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt.
Verhandlung:
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 2. Stufe den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote der 2. Stufe zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden Sie dann in der 2. Stufe mit gesonderten Schreiben dazu eingeladen. In der 2. Stufe werden ggf. auch alternative Beschaffungsmodelle verhandelt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943