Druckdienstleistung Tagespost Referenznummer der Bekanntmachung: energie-BKK-2023-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 102 129 930
Postanschrift: Oldenburger Allee 24
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): energie-BKK
E-Mail:
Telefon: +49 51419466500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energie-bkk.de
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift: Otto-Ostrowski-Straße 5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-586945-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistung Tagespost
Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion der täglich anfallenden Geschäftspost E+1. Die Tagespost umfasst sowohl Individualbriefe als auch Batchbriefe. Der Druckdatenstrom für die Tagespost wird über ein zentrales Output-Management-System erzeugt und zur Abholung durch den zukünftigen Druckdienstleister bereitgestellt. Das jährliche Produktionsvolumen im Zentraldruck wird mit ca. 2.100.000 Seiten DIN A4 und ca. 480.000 Briefsendungen erwartet. Beförderungsleistungen, insbesondere Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Produktion der täglich anfallenden Geschäftspost E+1 (soweit eine zentrale Produktion aus organisatorischen Gründen sinnvoll erscheint) sowie diverser Sondermailings. Die Tagespost umfasst sowohl Individualbriefe als auch Batchbriefe. Der Druckdatenstrom für die Tagespost wird über ein zentrales Output-Management-System gebündelt und über eine gesicherte Verbindung zum zukünftigen Druckdienstleister übertragen.
Das jährliche Produktionsvolumen im Zentraldruck wird mit ca. 2.100.000 Seiten DIN A4 und ca. 480.000 Briefsendungen erwartet. Beförderungsleistungen, insbesondere Briefpostdienstleistungen, sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Der Vertrag tritt am 01.12.2023 in Kraft und wird für die Laufzeit von 2 Jahren (bis 30.11.2025) geschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums durch die energie-BKK gekündigt wird (einseitige Option). Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, spätestens am 30.11.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Nachweis der Eintragung in einem Handelsregister (oder Berufsregister)
-Wettbewerbsregister ohne negative Eintragungen
-Vergütung des Mindestlohns
-fristgerechte Entrichtung von Steuern und Abgaben
-der Bieter muss durch Eigenerklärung versichern, nicht mit der Organisation
"Scientology" zusammen zu arbeiten oder ihr anzugehören
-der Bieter muss durch Eigenerklärung versichern, entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 die ausgeschriebene Dienstleistung nicht mit russischen Unternehmen zu erbringen
-der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen (oder sich im Falle des Zuschlags zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichten) mit einer Deckungssumme von
-mindestens € 1.000.000 für Sachschäden
-mindestens € 3.000.000 für Personenschäden
-mindestens € 250.000 für Vermögensschäden
-alle Werte mindestens 2-fach maximiert pro Kalenderjahr
-der Bieter muss über mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre verfügen, die nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist, wenn folgende Kriterien erfüllt sind
-Verarbeitung druckfähiger Datenströme mit variablen Inhalten (z.B. PDF/XML)
-tägliche Verarbeitung E+1 (Tagespost), mindestens 450.000 Sendungen p.a.
-selektive Beilagensteuerung
-Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe
-der Bieter muss mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren einen Umsatz von mindestens € 160.000,00 p.a. erzielt haben
-der Bieter muss über geeignete technische Mindestausstattung verfügen, wie sie sich aus den Fragen zur Leistungsfähigkeit ergeben
-der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über eine zertifizierte Qualitätssicherung gemäß DIN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen
-der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens eine IT-Schnittstelle zum System "INTRACON:bk" der Firma hc:Vision, Düsseldorf, angebunden haben
-der Bieter muss über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen verfügen, die einen wirksamen Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO gewährleisten
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB
bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).