Rahmenvertrag über die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts Smart City Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 3404
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 2
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
E-Mail:
Telefon: +49 5121-3011704
Fax: +49 5121-301951707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts Smart City Hildesheim
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über eine wissenschaftliche Begleitung (Hintergrundanalysen zum Standort und Erfahrungsaustausche) sowie die Entwicklung eines KPI-Systems zur Umsetzung der Smart City Hildesheim während der seit dem 01.01.2023 laufenden insgesamt vierjährigen Umsetzungspase des Projekts.
Stadt Hildesheim Markt 2 31134 Hildesheim
Die wissenschaftliche Begleitung soll sowohl qualitativ als auch quantitativ erfolgen und neben der Beachtung überregionaler Handreichungen und Vorgaben auf der Smart City Strategie der Stadt Hildesheim, die Vision, Ziele und Dimensionen der Smart City Strategie beschreibt, fußen. Die ausgearbeiteten Rahmenbdigungen der Smart City Strategie sollen bereits im April 2023 feststehen. Der final ausformulierte Strategiebericht wird bis spätestens Ende Juni 2023 erwartet.
Die Begleitung soll qualitativ sein, indem sie bestehende Strukturen untersucht und quantitativ, indem BürgerInnen, Fachkräfte/Mitarbeitende, Institutionen und Unternehmen untersucht, befragt und einbezogen werden.
Die Begleitung soll in der Gesamtbetrachtung dazu beitragen, Hemmnisse und Risiken der Umsetzung zu identifizieren und als Instrument der Steuerung und ggf. Neujustierung genutzt werden.
Die Laufzeit des gegenständlichen Auftrags beginnt mit Vertragsschluss/Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren.
Der Vertrag wird zunächst bis zum [XX.XX.2024] abgeschlossen (Festlaufzeit). Zum Zwecke der Berechnung der Dauer der Festlaufzeit wird auf den ersten des Monats abgestellt, der auf den Tag des Vertragsbeginns folgt.
Nach Ablauf der Festlaufzeit am [XX.XX.2024] verlängert sich das Vertragsverhält-nis innerhalb des Projektzeitraums (maximal jedoch 3-mal), wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Festlaufzeit bzw. der bereits verlängerten Laufzeit, d. h. zum [XX.XX.2024] bzw. zum [XX.XX.2025] durch die AG gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung bei dem AN maßgeblich. Nach dreimaliger automatischer Ver-längerung des Auftragsverhältnisses, endet das Vertragsverhältnis endgültig ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf am 31.12.2026. Für den Fall, dass der Förderzeitraum verlängert wird, endet das Vertragsverhältnis endgültig mit dessen Beendigung (Projektabschluss).
Der Auftraggeber sieht eine Kostendeckelung von [Betrag gelöscht] Euro netto bis zum Projektabschluss vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Goethestr. 85
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPD3ZS
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland