Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup Referenznummer der Bekanntmachung: 017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstraße 5
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4403979517
Fax: +49 44039795817
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauakademie-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau von zwei Lehrwerkhallen auf dem Gelände des Bau-ABS in Rostrup. Betroffen sind die Gebäude 14 und 30.
Metallbauarbeiten Gebäude 14 (Kurzzeichen: MetGeb14)
26160 Bad Zwischenahn
- 4 Stück zweiteiliges Außen-Alu-Elemente
- 1 Stück zweiteiliges T30 Außen-Alu-Element
- 1 Stück 28teiliges Außen-Alu-Elemente
- 5 Stück Alu-Innentür
- 2 Stück RS-Alu-Innentür
- 2 Stück T30-1-RS-Alu-Innentür
- 1 Stück 12teiliges Alu-Innenelement
- 1 Stück 9teiliges Alu-Innenelement
- 2 Stück 4teilige Alu-Innenelemente
- 1 Stück 11teiliges Alu-Innenelement
- 2 Stück 2teilige Alu-Innenelemente
- 8 Stück F30 Alu-Innenfenster
- 1 Stück T90-1-RS-Alu-Innentür
- Wandanschlussleiten
Metallbauarbeiten Gebäude 30 (Kurzzeichen: MetGeb30)
26160 Bad Zwischenahn
- 5 Stück zweiteiliges Außen-Alu-Elemente
- 4 Stück F30 Alu-Innenfenster
- 1 Stück 21teiliges Alu-Innenelement als „Wintergartenkonstruktion“
- Wandanschlussleiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten Gebäude 14 (Kurzzeichen: MetGeb14)
Postanschrift: Stelmmacher Str. 13
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten Gebäude 30 (Kurzzeichen: MetGeb30)
Postanschrift: Stellmacher Str. 13
Ort: Norden
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26506
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.