Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung von Lieferung Verbrauchsmaterial, Service- und Wartungsleistungen und eventuell Lieferung von Ersatzdrucker
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511/28024903
Fax: +49 511/28024999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kkh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Rahmenvereinbarung von Lieferung Verbrauchsmaterial, Service- und Wartungsleistungen und eventuell Lieferung von Ersatzdrucker
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvereinbarung von Lieferung Verbrauchsmaterial, Service- und Wartungs-leistungen und eventuell Lieferung von Ersatzdrucker für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis. Die aktuelle Auflistung der Standorte ergibt sich aus Anhang 1 zu dieser Leistungsbeschreibung.
Sofern der Bieter nicht Hersteller der im Einsatz befindlichen Geräte und angebotenen Kauf- oder Mietgeräte ist, muss er für die im Einsatz befindlichen Geräte, angebotenen Geräte und die Verbrauchsmaterialien autorisierter und zertifizierter Händler sein.
Lieferung Verbrauchsmaterial, Service- und Wartungsleistungen und eventuell Lieferung von Ersatzdrucker für die im Eigentum der Auftraggeberin stehenden Multifunktionsgeräte, die Wartung der vorhandenen Systeme, die Störungsbeseitigung und auf Anfrage die Bereitstellung von einzelnen Geräten auf Kauf- bzw. Mietbasis.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich maximal 3 x um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von drei Monaten und der Auftragnehmer mit einer Frist von sechs Monaten kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Berufsregister) in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate).
3.1 "Nennung des Unternehmensumsatzes des Bieters in Deutschland je Jahr in den letzten drei
Geschäftsjahren. Es ist ein Umsatz von mind. 1,25 Mio. € pro Jahr nachzuweisen." I
3.2 Nachweis einer über eine gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 € je Versicherungsfall pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 € für Vermögensschäden. A
3.3 Nennung des Creditreform-Index bzw. einer vergleichbaren Auskunft I
4.1 "Der Bieter hat drei mit dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag vergleichbare Referenzen auf einer selbst erstellten Anlage mit seinem Angebot vorzulegen, die folgende Mindestkriterien (je Referenz) erfüllen:
• die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Auftraggeber beziehen und dürfen nicht älter
als 3 Jahre sein (aktive Verträge innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Termin der
Angebotsabgabe)
• mindestens 2 Referenzen müssen sich auf öffentliche Auftraggeber beziehen
• es werden je Referenz mindestens 700 Geräte mit Verbrauchsmaterialien und Service- und
Wartungsleistungen betreut
• der jährliche Auftragswert je Referenz beträgt mindestens 500.000 € netto
• der Vertragsbeginn je Referenzen fand vor dem 01.01.2022 statt und beträgt jeweils mindestens
2 Jahre
• die Standorte der betreuten Geräte je Referenz sind mindestens über ein Bundesland in der
Fläche verteilt
• es werden pro Referenz mindestens 30 unterschiedliche Standorte betreut
• je Referenz ist zu benennen:
- der Auftraggeber
- die Anzahl der betreuten Standorte
- die Anzahl der betreuten Geräte
- der jährliche Auftragswert in EURO netto
- der Vertragszeitraum
- eine kurze Beschreibung des Vertragsinhalts
Hinweis: Auf gesonderte Anforderung durch die Auftraggeberin hat der Auftragnehmer unverzüglich einen Ansprechpartner sowie eine Telefonnummer zur Überprüfung der Referenzen zu benennen." A
4.2 Eignung der eingesetzten Servicetechniker, zu belegen durch eine Eigenerklärung über den entsprechenden Partnerstatus (z.B. Gold, Premium, Titanium o.ä.) beim Hersteller Lexmark oder durch eine Herstellerzertifizierungen. A
4.3 Nachweis über einen zertifizierten Lexmark Master Engineer ( Mitarbeitenden beim Auftragnehmer mit Festanstellung) A
4.4 Erklärung, dass ich/wir von der Firma Lexmark als Service Partner für die zu erbringenden Liefer- und Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages autorisiert sind. A
4.5 Nachweis über den Eintrag ins Berufs-/Handelsregister, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate A
4.6 "Der Bieter, der spätere Auftragnehmer, muss nachweisen, dass er über die erforderlichen Qualifikationen in allen aufgeführten Geschäftsbereichen verfügt. Dazu gehören:
Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001
Nachhaltiges Umweltmanagement gemäß ISO 14001
Informationssicherheit gemäß ISO 27001
Der Bieter wird gebeten, gültige Nachweise in Form von Zertifikaten mit dem Angebot einzureichen. Diese Zertifikate müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell sein und gegebenenfalls durch Requalifizierung aktualisiert oder erneuert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Zertifizierungen anderer Unternehmensbereiche oder einer Zentrale nicht ausreichend sind." A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
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Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ...
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de