Landkreis Göttingen, Sammlung und Transport versch. Abfallfraktionen Referenznummer der Bekanntmachung: 2306015
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5515252312
Fax: +49 5515252537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreisgoettingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Göttingen, Sammlung und Transport versch. Abfallfraktionen
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen im Landkreis Göttingen (bestehend aus den Altkreisen Göttingen u. Osterode am Harz) ab 01.01.2025.
Folgende Abfallfraktionen sind vom Auftragnehmer einzusammeln und zu den jeweiligen Übergabestellen zu transportieren:
Restabfall (einschließlich hausmüllähnlichem Abfall aus anderen Herkunftsbereichen), Bioabfall, Altpapier (PPK), Sperrmüll, Altholz, Elektroaltgeräte, Altmetall, Baum- und Strauchschnitt, Weihnachtsbäume.
Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfällen
Landkreis Göttingen diverse 37083 Göttingen
Sammlung und Transport von Restabfall (ca. 31.000 t/a), Zielanlagen sind die Entsorgungsanlagen (EA) Deiderode und Hattorf am Harz.
Behältergrößen 40 l - 2.500 l und 70 l-Säcke in einem Turnus zwischen 2 x wöchentlich und 4-wöchentlich sowie Saisonbehälter. Zudem sind Restabfall-Sonderleerungen innerhalb von 48 Stunden nach Auftragszugang durch den Auftragnehmer auszuführen.
Sammlung und Transport von Bioabfall (ca. 16.000 t/a), Zielanlagen sind die EA Breitenberg, EA Dransfeld, Bioenergiezentrum (BEZ) Königsbühl und EA Hattorf am Harz. Abfuhr durchgängig 2-wöchentlich, alternierend zur Restabfallabfuhr. Behältergrößen Komposttonne 40 l - 1100 l sowie 70 l-Säcke. Alle Bioabfall-(Stamm-) Fahrzeuge sollen mit Störstoffdetektoren ausgestattet sein, die Metallbeimischungen in der Tonne erkennen können.
Es dürfen für die Sammlung von Rest- und Bioabfall nur Hecklader eingesetzt werden.
In Los 1 wird im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots eine etwaig angebotene "Blockabfuhr" von Altpapier und Bioabfällen durch Reduzierung des wertungsrelevanten Entgelts berücksichtigt.
Sammlung und Transport sowie Umschlag von Altpapier (PPK)
Landkreis Göttingen diverse 37083 Göttingen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Sammlung und Transport von Altpapier (ca. 12.500 t/a) in den Behältergrößen 240 l oder 1100 l, durchgängig 4-wöchentliche Leerung. Auch gebündelt oder in Pappkartons bereitgestelltes Altpapier ist zu erfassen. Altpapier soll am selben Tag wie der Bioabfall abgefahren werden. Der Auftragnehmer für Los 2 soll sich insofern mit dem Auftragnehmer aus Los 1 abstimmen. Die gesammelten Abfälle sind zu einer oder mehreren Anlagen nach Wahl des Auftragnehmers zu transportieren. Der Umschlag und Herausgabe von Altpapier an den Auftraggeber sowie ggf. die Systembetreiber erfolgt in Anlage(n) des Auftragnehmers.
In Los 2 wird im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots eine etwaig angebotene "Blockabfuhr" von Altpapier und Bioabfällen durch Reduzierung des wertungsrelevanten Entgelts berücksichtigt.
Sammlung und Transport von sperrigen Abfällen
Landkreis Göttingen diverse 37083 Göttingen
Sammlung und Transport von sperrigen Abfällen in vier Fraktionen auf Abruf: Restsperrmüll (ca. 4.500 t/a) im Pressfahrzeug, Altholz (ca. 3.800 t/a) im Pressfahrzeug, Altmetalle aus Sperrmüll (ca. 800 t/a) und Elektroaltgeräte aus Sperrmüll (ca. 700 t/a) unverpresst im Pritschen- oder Kofferfahrzeug mit Ladebordwand. Alle Fraktionen sind getrennt am selben Tag abzufahren. Elektroaltgeräte und Altmetalle dürfen unter Getrennthaltung auf einem Fahrzeug transportiert werden. Aufträge für die Sperrmüllabfuhr können über ein Onlineportal oder über Postkarten eingehen. Zudem sollen gebührenpflichtige Eilabholungen bzw. Wunschtermine möglich sein.
Zielanlagen für alle Fraktionen sind die EA Deiderode und EA Hattorf am Harz.
Sammlung und Transport von Baum- und Strauchschnitt sowie Weihnachtsbäumen
Landkreis Göttingen diverse 37083 Göttingen
Leistungsgegenstand ist die Sammlung und der Transport von Baum- und Strauchschnitt (ca. 2.400 t/a) und von Weihnachtsbäumen (ca. 150 t/a).
Baum- und Strauchschnitt wird im Altkreis Göttingen dreimal jährlich (1x im Frühjahr, 2x im Herbst) abgeholt, im Altkreis Osterode zweimal jährlich (1x im Frühjahr, 1x im Herbst). Zudem wird im Altkreis Osterode 3x jährlich Baum- und Strauchschnitt ungebündelt im Bringsystem an 134 Sammelplätzen erfasst. Hinsichtlich des Bringsystems behält sich der Auftraggeber eine Anpassung (Verringerung) von Standorten und Standzeiten vor.
Zielanlagen für Baum- und Strauchschnitt sind die EA Breitenberg, EA Dransfeld und EA Hattorf am Harz.
Für die Erfassung von Weihnachtsbäumen werden einmal jährlich festgelegte Standplätze angefahren, an welchen die Einwohner ihre Weihnachtsbäume abgelegt haben. Es werden ausschließlich vollständig abgeschmückte Bäume und Zweige abgefahren.
Im Altkreis Göttingen erfolgt die Erfassung an 184 Sammelstellen in der 3. Januarwoche.
Im Altkreis Osterode am Harz erfolgt die Erfassung an 70-80 Sammelplätzen in der 2. Kalenderwoche des Jahres.
Zielanlagen für Weihnachtsbäume sind die EA Breitenberg, EA Dransfeld und EA Hattorf am Harz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) sind bereits mit dem Angebot vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
- Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; (freiwillige) Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen.
- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
- Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.Juli 2022.
Hinweise (gelten auch für Nachweise nach III.1.2 und III.1.3):
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen sowie den dazugehörigen Zugangscode für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder einer vergleichbaren Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als 6 Monate (§ 44 Abs. 1 VgV).
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV.
- Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist, § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV.
- Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV).
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen.
- Benennung der noch nicht im Angebot konkret benannten Unterauftragnehmer.
- Ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben der Präqualifizierung.
- Ggf. Beibringung der jeweiligen Unterlagen und Angaben, die vorläufig über die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachgewiesen wurden.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer sowie von etwaigen Eignungsverleihern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) sind bereits mit dem Angebot vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Bereitschaftserklärung eines Versicherers, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und eine Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mind. 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden aufweisen. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen. Die Umwelthaftpflichtversicherung ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe abzuschließen. Der Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat zum Leistungsbeginn eine Kopie des Versicherungsscheins unaufgefordert vorzulegen.
- Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier zu vergebenden Auftrag ausgestellte Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 5 % der Brutto-Auftragssumme. Bei Bietergemeinschaften ist die Bereitschaftserklärung für die Bietergemeinschaft und nicht für einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen(soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer sowie von etwaigen Eignungsverleihern.
Mindestdeckungssummen der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (s.o.)
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen (ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung) sind bereits mit dem Angebot vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Nachweis der Zertifizierung gemäß § 56 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags (ggf. Sammeln, Umladen, Befördern, Lagern der jeweiligen Abfallfraktion) oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Erforderliche Tätigkeiten und Abfallarten sind in jedem Fall: Los 1: Tätigkeit Sammeln, AVV 200301, Los 2: Tätigkeit Sammeln und Lagern, AVV 200101, Los 3: Tätigkeit Sammeln, AVV 200307, 200140, 200138 und 200135*, Los 4: Tätigkeit Sammeln, AVV 200201.
- Angabe von mindestens jeweils einer Referenz über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Die erbrachten Leistungen müssen jeweils ein ähnliches Volumen aufweisen und sich auf die nachfolgend benannten Tätigkeiten beziehen: Los 1 und 2: behältergestützte Abfuhr von Rest-/Bioabfall, Altpapier oder Leichtverpackungen, Los 3: haushaltsnahe Abfuhr von Sperrmüll (einschließlich Altholz) und - in schonender Abfuhr - Elektroaltgeräten, Los 4: turnusgemäß flächendeckende haushaltsnahe Abfuhr von Abfällen. Weist der Bieter mit seinem Angebot eine Referenz für eine behältergestützte Abfuhr nach, erfüllt diese die Voraussetzung sowohl für Los 1 als auch Los 2. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss jeweils mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen: Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer), Beschreibung des Leistungsumfanges, Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum.
Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
- Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen.
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer sowie von etwaigen Eignungsverleihern.
Es ist mindestens eine Referenz je Los (nähere Anforderungen s.o.) anzugeben.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ferner sind folgende Bedingungen zu beachten bzw. folgende Unterlagen vorzulegen:
- Abgabe einer Verpflichtungserklärung, dass die eingesetzten Transportfahrzeuge mindestens EURO-Norm 6 erfüllen und Eigenerklärung zu den Mindestzielen des SaubFahrzeugBeschG nach den Maßstäben der Leistungsbeschreibung.
- Eigenerklärung nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) und nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG.
- Auskünfte zur (beabsichtigten) Beschäftigung von Auszubildenden.
- Der Auftragnehmer hat in Los 1 und 3 spätestens ab Leistungsaufnahme für den gesamten Leistungszeitraum eine Niederlassung im Gebiet des Landkreises Göttingen (einschließlich Stadt Göttingen) zu unterhalten. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist eine Urkalkulation nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Göttingen - Fachbereich Innere Dienste, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
- Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Adresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit.
- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation über die Ausschreibungsplattform der vergabe.Niedersachsen zu erfolgen.
- Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren einrichteten Bereich der vergabe.Niedersachsen veröffentlicht.
- Sobald die Vergabestelle eine Bieterinformation neu einstellt, erfolgt über die vergabe.Niedersachsen eine automatisierte Benachrichtigung an alle für das Verfahren registrierten Bieter. Eine gesonderte Benachrichtigung durch die Vergabestelle erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.
Allgemeine Hinweise:
- Bezüglich Ziff. II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann;
- Ein Bieter kann sich - ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft - der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
- Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat, vorzulegen.
- Die Vergabestelle wird nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 WRegG vor der Zuschlagserteilung bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Die Vergabestelle wird zudem vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
- Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
- Die Vorlage eingescannter Nachweise ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
- Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen:
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB und der Verbotstatbestände nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.Juli 2022 sowie die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein.
- Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet.
- Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Elektronische Dateien in den Formaten *.off und *.ink können nicht geöffnet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDY16P5EWS8
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html