Außenanlagenplanung für das Bauvorhaben "Sanierung der Stadthalle Braunschweig" Referenznummer der Bekanntmachung: VE-7-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagenplanung für das Bauvorhaben "Sanierung der Stadthalle Braunschweig"
Außen- und Freianlagenplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, plant eine umfangreiche Sanierung der Bausubstanz und der Technischen Gebäudeausrüstung der im Jahre 1965 errichteten Stadthalle Braunschweig.
Da die gesamte Planung den Restriktionen des Denkmalschutzes unterliegt, liegt bei der Sanierung der Stadthalle ein besonderer Fokus auf der steten Optimierung der zeitgemäßen Nutzung zugunsten der denkmalgeschützten Substanz. Im Rahmen der Sanierung ist der Schlüssel für eine langfristige nachhaltige Betreibung des Gebäudes als wirtschaftlich ausgerichteter Veranstaltungsort, das optimale Gleichgewicht aus modernster technischer Gebäudeausstattung, Wahrung der denkmalgeschützten Identität und der Integration guter Lösungen im Außenbereich.
Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, gemeinsam mit den Objektplanern, den Fachplanern der TGA, dem Brandschutz, den Tragwerksplanern etc. die Außen- und Freianlagen sowie die Begrünung der Dachflächen zu konzipieren und zu entwickeln, das damit eine optimale Umsetzung der Forderungen vor dem Hintergrund der denkmalpflegerischen Restriktionen gewährleistet ist. Basis für den Auftragnehmer sind die bereits existierenden Planungen.
In diesem Zusammenhang sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen sowie die Ausschreibung und Bauleitung vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle für den Projekterfolg erforderlichen Leistungen. Analog zur HOAI sind die Leistungsphase 5 bis 9 (voraussichtlich alle Regelleistungen sowie in Teilen auch optionale Leistungen) zu bearbeiten. Dabei wird es auch erforderlich werden, dass der Auftragnehmer eingeschränkte Leistungen aus den Leistungsphasen 3 und 4 erbringt, da auch andere Planer in Teilbereichen Prüfungen in bereits abgeschlossenen Leistungsphasen übernehmen werden. Die extensive Begrünung der Dachflächen war bislang nicht im Projekt vorgesehen und ist neu im Projekt zu verankern.
Im Rahmen der notwendigen Dachsanierung wird auch eine möglicherweise erforderliche Ertüchtigung der Stahlkonstruktion geprüft. Ziel ist es, die großen Dachflächen der Stadthalle perspektivisch für die Installation von TGA-Großanlagen, PV-Anlagen, als Retentionsflächen und bestenfalls als biodiverse Gründachflächen zu nutzen. Die Im Projekt auftretenden Dachflächenkonkurrenzen sind in der Planung gemeinsam mit den anderen fachliche Beteiligten zu lösen und bilden dabei einen wesentlichen Part der Leistungen. Hierbei sind die Lagebeziehungen der Anlagentechnik genauso zu berücksichtigen wie konstruktive Belange, Verschattungen, aber vor allem die denkmalrechtlichen Vorgaben.
Die Leistungsbereiche im Erdgeschoss sind eingeschränkter in der Planung, da hier vor allem der Denkmalschutz in den Außenbereichen im Vordergrund steht. Im Osten, Süd und Westen ist die Grundstücksgrenze als Abschluss des Baufeldes bindend, im Norden gibt es eine Schnittstelle mit der Nachbarbaustelle „Kongresshotel“, welche im Projektverlauf genauer definiert werden wird. Die Abgrenzung zum Friedhof und die Erstellung eines neuen Mülltonnenstellplatzes, sowie die neue Entfluchtung der Stadthalle, inkl. der Planung und Erstellung der Verkehrs- und Parkflächen sind in die Planung und Ausführung mit einzubeziehen.
Im übrigen wird auf die Aufgabenbeschreibung verwiesen.
Siehe Verfahrensbeschreibung und Unterlage "Eignungskriterien Außenanlagenplanung"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Ingenieurkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
§ 53 NBauO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.