Aufgehoben: Überplanung Schulzentrum am Spalterhals Barsinghausen - TGA - AG 4-7 (II) Referenznummer der Bekanntmachung: 2117
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barsinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufgehoben: Überplanung Schulzentrum am Spalterhals Barsinghausen - TGA - AG 4-7 (II)
Die Stadt Barsinghausen plant die Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums am Spalterhals. Dazu sind die Leistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 - 7, LPH 1 bis 9 (LPH 1 und 2 in Teilen), und besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI zu erbringen.
Planungsphase: Stadt Barsinghausen, Deisterplatz 2, 30890 Barsinghausen, Ausführungsphase: Schulzentrum am Spalterhals, Am Spalterhals 12, 30890 Barsinghausen
Die Stadt Barsinghausen plant die Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums am Spalterhals. Am Standort sind das Hannah-Arendt-Gymnasium (HAG, 5-zügig) sowie die Lisa-Tetzner-Oberschule (LTS, 3-zügig) unter einem Dach untergebracht. In Zusammenarbeit zwischen Schulen und Schulträger wurde bereits ein Raumprogramm entwickelt und abgestimmt sowie eine Vorplanung zur Umsetzung des Raumprogramms erarbeitet, auf deren Grundlage nun die weiteren Fachplanungsleistungen vergeben werden sollen.
Folgendes Büro wird mit der Objektplanung beauftragt:
ARGE REMKE PARTNER INNENARCHITEKTEN mbB / MOSAIK ARCHITEKTEN PartgmbB, Barsinghausen
Es wird während der Ausschreibungszeit für der Fachplanung eine externe Vorbefassung zur Technischen Ausrüstung geben.
Jede Schule soll über einen eigenen Verwaltungsbereich sowie nur der jeweiligen Schule zuzuordnende Jahrgangscluster verfügen. Wie auch im Bestand sollen die Fachklassentrakte durch beide Schulen gemeinsam genutzt werden.
Das Schulzentrum setzt sich aus den folgenden Trakten zusammen: A-Trakt Klassen HAG, B-Trakt Verwaltung und Klassen HAG, C-Trakt Klassen HAG und Bibliothek HAG+LTS, D-Trakt Verwaltung und Klassen LTS, E-Trakt Aula und Musikräume HAG+LTS, F-Trakt Naturwissenschaften HAG+LTS, G-Trakt Kunst/Werken/Musik HAG+LTS, H-Trakt Bücherei und Freizeit HAG+LTS, 3 Sporthallen und 1 Mensagebäude.
Im Rahmen der zu planenden Hochbaumaßnahme sollen sowohl die Mensa als auch die Trakte A, B, C (ohne Bibliothek), D, E (ohne Aula), F (teilweise), G und H saniert sowie zwei Anbauten zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Raumprogramm erstellt werden. Bei den Planungen sind alle Belange hinsichtlich Brandschutz, Inklusion, Ganztagsanspruch und moderne Unterrichtsformen zu berücksichtigen.
Die Bruttogeschossflächen teilen sich in etwa wie folgt auf: Sanierung ca. 21.000 m², Neubau ca. 4.000 m². Die Neubauten sollen die Anforderungen an den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhaus 40 erfüllen. Die Mensa als einziger Trakt, der in der Vergangenheit noch keine energetische Sanierung erfahren hat, ist so herzurichten, dass sie mindestens die Anforderungen an den energetischen Standard eines KfW-Effizienzhaus 55 erfüllt.
Da die Bauphase im laufenden Betrieb stattfinden wird, stellt der AG besondere Ansprüche an die Koordination aller Beteiligten - sowohl vor als auch während der Bauphase um eine möglichst hohe Akzeptanz der hinzunehmenden Einschränkungen für die Bauzeit zu erreichen und das Projekt zu einem für alle zufriedenstellenden Abschluss zu bringen.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben wird spätestens zur Verhandlungsstufe den Bekanntmachungsunterlagen beigefügt. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "230228_2117_Honorar_HOAI_TGA_ELT_II.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überplanung Schulzentrum am Spalterhals Barsinghausen - TGA - AG 4-7 (II)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6GCD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.