RV für KFZ-Dienstleistungen LKA Niedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 13.2-298/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV für KFZ-Dienstleistungen LKA Niedersachsen
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch die LKA Niedersachsen für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover.
Der Fuhrpark umfasst Kraftfahrzeuge des Herstellers Audi, Mercedes, BMW, Seat, Skoda und Opel.
Mercedes Benz
Landeskriminalamt Niedersachsen Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch das LKA Niedersachsen für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover.
BMW
Landeskriminalamt Niedersachsen Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch das LKA Niedersachsen für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover.
Audi, Skoda und Seat
Landeskriminalamt Niedersachsen Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch das LKA Niedersachsen für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover.
Opel
Landeskriminalamt Niedersachsen Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover
Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Reparaturen/Ersatzteillieferungen) privater Kraftfahrzeugwerkstätten ohne Abnahmeverpflichtung durch das LKA Niedersachsen für ihre Dienstkraftfahrzeuge am Standort Hannover
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. Handwerksrolle ist mit Angebotsabgabe einzureichen. Der Nachweis kann als Fotokopie hinterlegt werden. Dieser darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Eine allgemeine Bankenerklärung der Hausbank ist mit Angebotsabgabe einzureichen.
Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist im Dokument "Vergabeunterlage" zu erbringen und mit Angebotsabgabe einzureichen.
Es sind mindestens zwei Referenzen mit Angebotsabgabe im Dokument "Vergabeunterlage" nachzuweisen. Es sind mindestens Leistungszeitraum (laufende und ausgelaufene Verträge), Vertragspartner mit Kontaktdaten auf zuführen.
Sämtliche aufgeführten Referenzen werden durch den Auftraggeber geprüft. Zur näheren Erläuterung können auch Beiblätter dem Angebot beigelegt werden.
Als Referenz zählen Aufträge, mit einem Vertragspartner über mehrere Jahre (mindestens 2 Jahre) und einem Fuhrpark mit mindestens 15 Fahrzeugen, über vergleichbare Art wie die zu vergebene Leistung (insbesondere Fahrzeuginspektionen und Kfz-Reparaturen), innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung), durchgeführt wurden/werden.
Das Betriebsgelände bzw. das Abstellgelände, auf dem zukünftig die Arbeiten an den polizeieigenen Fahrzeuge durchgeführt und abgestellt werden:
1. mindestens mit einer abschließbaren Umzäunung (o.ä.) gesichert ist.
2. Lückenlos überwacht wird. (z.B. mittels Videoüberwachungssystem).
3. Sonstige Vorkehrungen unternommen werden und wurden, um einen unbefugten Zugriff zu schützen.
Vor Zuschlagserteilung wird eine Auditierung durch den Auftraggeber durchgeführt. Die Auditierung wird losbezogen durchgeführt und nur bei dem Bieter durchgeführt, dessen Angebot für eine Zuschlagserteilung in Frage kommt.
Die losbezogenen Auditierungen sind für die Kalenderwoche 33 2023 geplant.
Die Einverständniserklärung gem. § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz ist dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCD3A0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.