Ankauf eines Grundstückes mit Neubau einer 4-zügigen Kindertagesstätte in Buxtehude
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 41615013003
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buxtehude.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html
Abschnitt II: Gegenstand
Ankauf eines Grundstückes mit Neubau einer 4-zügigen Kindertagesstätte in Buxtehude
Angebot zum Ankauf eines Grundstückes mit Neubau einer Kindertagesstätte in Buxtehude nach erfolgtem Interessenbekundungsverfahren liegt vor.
21614 Buxtehude
Um die Versorgungsquote an rechtsanspruchserfüllenden Kindertagesstättenplätzen in Buxtehude zu erhöhen, wird neben den bereits geplanten bzw. begonnenen Neubau- und
Erweiterungsvorhaben eine weitere 4-zügige Kindertagesstätte, bestehend aus:
- 2 Krippengruppen für die Betreuung von je 15 Kindern bis zur Vollendung des 3.
Lebensjahres sowie
- 2 Elementargruppen für die Betreuung von je 25 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung
benötigt. Hierfür wurde im Februar 2023 ein Interessenbekundungsverfahren nach § 7 Absatz 2 Satz 2 BHO durchgeführt. Gesucht wurde ein*e Investor*in, der/die auf einem mitgebrachten Grundstück in Buxtehude mit entsprechendem Baurecht, möglichst zentral gelegen, eine Kindertagesstätte mit 2 Elementargruppen und 2 Krippengruppen nach den Vorgaben der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) genehmigungsfähig errichtet und an die Hansestadt Buxtehude nach Fertigstellung ggf. veräußert. Für die Einreichung von Interessenbekundungen wurde eine einmonatige Frist bis zum 11.04.2023 gesetzt.
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist lediglich ein Angebot abgegeben worden, welches aktuell alle Zuschlagskriterien erfüllt. Der Zuschlag hängt von der Genehmigungsfähigkeit des Projektes ab und wird derzeit geprüft.
Es wird zudem klarstellend darauf hingewiesen, dass es sich bei den unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) dieser Bekanntmachung genannten Werten um ca. Angaben handelt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung nach der Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, zunächst weitere Verhandlungen mit dem Investor bis zur Baugenehmigungsreife fortzusetzen und den Zuschlag nach Erteilung der Baugenehmigung an die HBI Hausbau-Immobiliengesellschaft mbH zu erteilen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ankauf eines Grundstückes mit Neubau einer 4-zügigen Kindertagesstätte in Buxtehude
Postanschrift: Schwansburg 8
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4161866790
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung nach der Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Lieferleistungen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden können. Es ist daher beabsichtigt, zunächst weitere Verhandlungen mit dem Investor bis zur Baugenehmigungsreife fortzusetzen und den Zuschlag nach Erteilung der Baugenehmigung an die HBI Hausbau-Immobiliengesellschaft mbH zu erteilen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Gemäß §135, §§155ff GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben ist.
§ 135 Abs. 1, 3 GWB lautet wie folgt:
"Ein öffentlicher Auftrag ist vom Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 135 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. [...]
(3) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat , mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mind. 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nr. 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens , dass den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§160Abs. 3 Satz 1 Nr.1,4 Satz 2 GWB lautet wie folgt:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt.[...]
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt."