Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab 01.07.2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ab-peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab 01.07.2023
Übernahme von ca. 400-500 MG/a von Altkleidern und Altschuhen am Betriebshof Oberg, im Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder an der Zentraldeponie AEZ , Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln- Stedum, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Kapitel I, Ziff. 2.3.), einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
Übernahme von ca. 400-500 MG/aam Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg oder an der Zentraldeponie AEZ , Hildesheimer Straße 15, 31249 Hohenhameln- Stedum, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Kapitel I, Ziff. 2.3.) einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken; die Befüllung der Transportmittel erfolgt durch die Auftraggeberin); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
Hinweis: Die Sammlung der Alttextilien und Altschuhe erfolgt durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.breent.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 1,00 € und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls 1,00 € eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird /§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.